Überblick
Haben Sie allgemeine Fragen zum Schornsteinfegerwesen? Möchten Sie wissen, welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Ihr Wohnhaus in Bonn zuständig ist? Diese und andere Auskünfte (z. B. auch Auskünfte über urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretungsregelungen der Kehrbezirksinhaber) erhalten Sie bei der unten genannten Kontaktperson.
Mit dem neuen Service der Bundesstadt Bonn können Sie Ihren Kehrbezirksinhaber oder die Kehrbezirksinhaberin inzwischen aber auch selber ermitteln. Über den Link "Zuständigkeitssuche Kehrbezirke" kommen Sie auf die entsprechende Suchmaske. Bitte geben Sie hier die genaue Anschrift der Liegenschaft in Bonn an.
Als weiteren Service finden Sie unter "Formulare und Links" einen Link zu dem Internetangebot der Schornsteinfegerinnung Köln in Troisdorf, das auch alle einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schornsteinfegerwesen in NRW enthält.