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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Mietpreiskontrolle bei frei finanzierten Wohnungen

Überblick

Es werden Verdachtsfälle der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Voraussetzung ist die Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent und der Nachweis der Ausnutzung einer Notlage bei Abschluss des Mietvertrages. Zur Prüfung werden der Mietvertrag und sämtlicher Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter benötigt. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Es fallen keine Gebühren an.