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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Marder - Aufstellen von Fallen

Überblick

Die Bejagung von Steinmardern mit Fallen darf nur von Jägern mit einer so genannten Fangjagdqualifikation ausgeübt werden. Die Aufstellung einer Falle auf zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken (befriedete Bezirke) bedarf der Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde. Eine Alternative ist die Vergrämung der Marder mit den gängigen Maßnahmen (Arbin, Menschenhaare, Hundedecken, etc).

Bitte beachten Sie, dass der Baummarder im Gegensatz zum Steinmarder ganzjährig geschützt ist. Die Verfahrensweise der Fallenjagd sowie zuständige Revierpächter oder Jagdaufseher können bei der Unteren Jagdbehörde bei der unten angegebenen Kontaktperson erfragt werden.