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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Hundehaltung - große Hunde, Hunde bestimmter Rassen

Überblick

Für alle Hunde gilt grundsätzlich, dass sie zur Vermeidung von Gefahren für Menschen und Tiere an einer geeigneten Leine zu führen sind:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Zur besseren Überschaubarkeit der Gesetzesänderungen sind die Hundearten verschiedenen Kategorien zugeordnet und die entsprechenden Bestimmungen zur Hundehaltung aufgeführt worden. Außerdem stellen wir Ihnen die notwendigen Anträge als Online-Formulare zur Verfügung (siehe unten).