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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Umweltinformationsgesetz

Überblick

Das Umweltinformationsgesetz NRW in Verbindung mit dem bundesrechtlichen Umweltinformationsgesetz bilden – im Vergleich zum allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz NRW – eine spezielle Anspruchsnorm für den Zugang zu Umweltinformationen. Abgefragt werden können alle Informationen über den Zustand von Gewässern, Luft, Boden, Tier- und Pflanzenwelt. Der freie Zugang zu Umweltinformationen ist in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen eingeschränkt zu gewähren oder ausgeschlossen, zum Beispiel aus Gründen des Datenschutzes.

Der Antrag auf Informationszugang ist an das Amt für Recht und Versicherungen zu richten. Die Juristische Abteilung entscheidet über das Anliegen.

Für die Gewährung des Informationszugangs können Gebühren anfallen.