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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Informationsfreiheitsgesetz NRW

Überblick

Das Informationsfreiheitsgesetz NRW gewährt jedermann einen voraussetzungslosen Zugang zu den bei öffentlichen Stellen – also auch bei der Bundesstadt Bonn – vorhandenen amtlichen Informationen.

Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Es kann Einschränkungen unter den folgenden Gesichtspunkten unterliegen:

1. Schutz öffentlicher Belange, zum Beispiel in den folgenden Fällen

  • anhängiges Verwaltungsverfahren
  • konkrete Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses, grundsätzlich keine Einsicht in: Entwürfe und vorbereitende Arbeiten/Beschlüsse zu Entscheidungen; Protokolle vertraulicher Beratungen; Informationen zur Willensbildung öffentlicher Stellen; informelle Randnotizen, die alsbald vernichtet werden. 

2. Schutz privater Belange:

  • Schutz von personenbezogenen Daten
  • Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, soweit dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.

Der Antrag auf Informationszugang ist an das Amt für Recht und Versicherungen zu richten. Die Juristische Abteilung entscheidet über das Anliegen.

Für die Gewährung des Informationszugangs können Gebühren anfallen.