Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Revisionsschaltung von Brandmeldeanlagen

Überblick

Brandmeldeanlagen mit automatischer Weiterleitung von Brandalarmen zur Leitstelle der Feuerwehr Bonn sind in der Regel baurechtlich gefordert. Daher ist eine Außerbetriebnahme der Alarmübertragung nicht ohne weiteres möglich.

Sollte es aus technischen Gründen zwingend erforderlich werden, die Alarmübertragung kurzzeitig (maximal 1 Tag) abzuschalten, müssen die Betreiber*innen für die Abschaltdauer die telefonische Alarmweiterleitung zur Leitstelle der Feuerwehr Bonn sicherstellen.

Die längere Abschaltung der Alarmübertragung, die vollständige oder teilweise Außerbetriebnahme der Brandmeldeanlage sowie die vollständige oder teilweise Außerbetriebnahme von Löschanlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, durchgeführt werden. Abhängig von Art, Größe und Nutzung des Objektes und Umfang der Außerbetriebnahme sind geeignete Ersatzmaßnahmen zur Schutzzielerreichung (Kompensationsmaßnahmen) durch die Betreiber*innen zu entwickeln.