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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Prostitution - gesundheitliche Beratung

Überblick

Wir führen eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeitende nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz durch. Diese ist einmal jährlich für Prostituierte ab 21 Jahren im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli 2017 bestehenden Anmeldepflicht erforderlich (unter 21 Jahre mindestens alle sechs Monate). Im Anschluss an unsere Beratung erhalten Sie die Beratungsbescheinigung („blauer Schein“, „blaue Karte“).

Den blauen Schein benötigen Sie zur  Anmeldung der Prositutionsausübung (Öffnet in einem neuen Tab). Dort erhalten Sie den grünen Schein.