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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Pflegewohngeld

Überblick

Pflegeheimplätze in Nordrhein-Westfalen können durch Pflegewohngeld gefördert werden. Der Antrag wird in der Regel vom Pflegeheim für den Heimplatz der bzw. des Bewohner*in gestellt. Die Heimbewohner*innen müssen der Antragstellung durch die Einrichtung schriftlich zustimmen.

Das Amt für Soziales und Wohnen prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewohner*innen.

Wird dem Antrag stattgegeben, mindert der Betrag die Heimkosten. Bei der Heimplatzsuche steht Ihnen die Fachstelle Alter und Pflege im Haus der Bonner Altenhilfe gerne beratend zur Seite, siehe Link unten. Eine Übersicht über freie Heimplätze erhalten Sie über die Datenbank des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens, den Link finden Sie am Ende dieser Seite unter "Formulare und Links".

In jedem Fall, in dem eine Heimaufnahme ansteht und die (Rest-) Kosten durch den Sozialhilfeträger zu decken sein werden, muss die Heimbedürftigkeit geprüft werden. Das Formular "Antrag auf Feststellung der Heimbedürftigkeit" finden Sie unter "Formulare und Links". Bei nachgewiesenen Pflegegraden 4 und 5 sowie bei Pflegegrad 3 ab 65 Jahren ist das Formular entbehrlich.

Die Anträge können Sie per Post, E-Mail oder per Fax stellen.