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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Krankenhilfe

Überblick

Wenn keine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht und die Anspruchsvoraussetzungen zur Leistungsgewährung nach dem SGB XII/ AsylbLG gegeben sind, kümmert sich die Krankenhilfe im Einzelnen um die Prüfung und Bewilligung von

  • Heil- und Kostenplänen
  • stationären Behandlungen
  • Hilfsmitteln
  • Rezepten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • sonstige medizinische Therapien und Maßnahmen
  • Zuzahlungsbefreiungen

Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Seit dem 01.01.2016 erhalten Flüchtlinge in Bonn eine elektronische Gesundheitskarte, die der Abrechnung von Krankenhilfeleistungen dient. Der Anlage "elektronische Gesundheitskarte – Hinweis für Flüchtlinge" sind alle wichtigen Informationen wie Ansprechpartner, Anmeldung bei einer Krankenkasse oder Arztwahl in Form einer FAQ-Liste zu entnehmen.