Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Krankenhilfe

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0228 - 77 48 25
E-Mail:  sozialamtbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)
Der Fachbereich „Wirtschaftliche Hilfen: Krankenhilfe“ des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern. Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken verarbeitet.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)
Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales und Wohnen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 67 ff. SGB X, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Insbesondere erfolgen folgende Datenverarbeitungen: 

  • Abrechnung mit den nach § 264 SGB V beauftragten Krankenkassen. 
  • Abrechnung mit Leistungserbringern bei Gewährung von Krankenhilfeleistungen nach §§ 48 ff. SGB XII bzw. §§ 4 und 6 AsylbLG. - Feststellung eines vorrangigen gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes nach dem SGB V bzw. privaten Krankenversicherungsschutzes nach dem VVG. 
  • Abrechnung mit Beihilfestellen nach Beihilfeverordnung. 
  • Insbesondere Leistungs-, Versorgungs- und Abrechnungsdaten inklusive Gesundheitsdaten (z. B. Diagnosen) sowie Daten von Leistungserbringern und sonstigen Vertragspartnern. 
  • Datenverarbeitung der aufgrund § 284 SGB V bzw. § 213 VVG von den Krankenkassen erhobenen Daten. 
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSG-VO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet:

a) Kontaktdaten, z.B.:

Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

b) Daten zur Leistungsgewährung, z.B.:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Gesundheitsdaten, z. B.:
Daten für die Betreuung im Reha-Bereich; Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit; für das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn; für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den ärztlichen Dienst des Rententrägers; Leistungs-, Versorgungs- und Abrechnungsdaten inklusive Gesundheitsdaten (z.B. Diagnosen)
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

  • Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungen)
  • Finanzämter,
  • Zollbehörden,
  • Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),
  • Gerichte,
  • Arbeitgeber,
  • Ausbildungsbetriebe,
  • Maßnahme-/Bildungsträger,
  • Vertragsärzte,
  • andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen).
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB XII besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren nach Beendigung des Falles.

Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Ist eine Forderung des Amtes für Soziales und Wohnen (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)
Das Amt für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet,  Ausländerzentralregister, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)