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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kindertagesstättenanmeldung

Überblick

Die Bundesstadt Bonn präsentiert in enger Abstimmung mit den Bonner Kindertageseinrichtungen das Elternportal und Kindertagesstätteninformationssystem KITA-NET Bonn. KITA-NET Bonn bietet Eltern, die einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder suchen, Informationen zu allen wichtigen Fragen zu den Bonner Kindertageseinrichtungen.

Mit KITA-NET Bonn können Sie gezielt nach Kindertageseinrichtungen suchen:

  • Umkreissuche
  • Altersgruppen
  • Träger
  • Ortsteile

Sie können sich für Ihr Kind bei einer bestimmten Einrichtung oder mehreren direkt um einen Platz bewerben. Die entsprechenden Kindertageseinrichtungen erhalten automatisch eine Information über Ihre Bewerbung. Wenn ein freier Platz in der Kita zur Verfügung steht, wird sich die Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten werden die Kinder auf die Wartelisten der Einrichtungen gesetzt, bis eine Aufnahmeentscheidung getroffen werden kann.

Natürlich ersetzt dieses Online-Verfahren nicht ein persönliches Kennenlernen in der Kita. Die Leitung wird die Eltern informieren, wann und wie dieses stattfinden kann.

Wann melde ich mein Kind an?

Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August eines Jahres. Eltern, die für Ihr Kind eine Betreuung in einem Kindergarten im Sommer wünschen, sollten Ihren Bedarf also frühzeitig über KITA-NET Bonn bei der jeweiligen Wunsch-Kita anmelden.

Es wird empfohlen, nicht mehr als 10 Bewerbungen zu erfassen.

Die entsprechenden Kindertageseinrichtungen erhalten automatisch eine Information über Ihre Bewerbung. Wenn ein freier Platz in der Kita zur Verfügung steht, wird sich die Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten werden die Kinder auf die Wartelisten der Kitas gesetzt, bis eine Aufnahmeentscheidung getroffen werden kann.

Für eine Online-Bewerbung registrieren Sie sich im Elternportal und haben anschließend über Smartphone, Tablet oder PC von überall Zugriff auf Ihre Bewerbungen, Zu- und Absagen und Verträge.

Mit einer Anmeldung in diesem Portal machen Sie auch gleichzeitig den Bedarf auf einen Betreuungsplatz gemäß § 3 b Kinderbildungsgesetz NRW in Verbindung mit § 24 Sozialgesetzbuch VIII geltend.