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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Finanzierte Fahrzeuge

Überblick

Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber (Banken, Leasinggesellschaften usw.) auf Anforderung des Halters oder der Halterin den Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kfz-Zulassungsstelle.

Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch zu erfragen, ob der Brief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetroffen ist.