Überblick
Sowohl beim Verlust als auch beim Diebstahl eines oder beider Kennzeichen ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs eine Umkennzeichung durchzuführen.
Zusätzlich ist beim Diebstahl noch Anzeige bei der Polizei zu erstatten und hier vorzulegen.
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
Vorgehen
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Eine Schildermontage durch städtische Bedienstete kann nicht erfolgen.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Personalausweis oder Pass des Halters, bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Sofern nur ein Kennzeichen abhanden gekommen ist, muss das verbliebene Kennzeichen vorgelegt werden.
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person
Kosten
Mindestkosten 27,50 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Kontakt
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz - Diebstahl oder Verlust Kennzeichen
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Außenstellen
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |