Überblick
Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es beispielsweise verschrottet werden soll.
Eine Außerbetriebsetzung kann erfolgen, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in den Wintermonaten nicht genutzt werden soll oder eine Inbetriebnahme wegen Reparaturarbeiten über einen längeren Zeitraum nicht in Frage kommt.
Vorgehen
Außerbetriebsetzung über das Serviceportal
Für Inhaber des neuen Personalausweises (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) besteht auch die Möglichkeit, das internetbasierte Kraftfahrzeugzulassungsverfahren (i-KFZ) zu nutzen. In diesem Fall ist kein Termin erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung eines E-Kennzeichens nicht über iKFZ beantragt werden kann. Wir empfehlen insbesondere, zur Überprüfung der Voraussetzungen der Nutzung dieses Verfahrens die Homepage des Bundesverkehrsministeriums zu besuchen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Persönliche Außerbetriebsetzung
Sollten Sie nicht das Serviceportal für Ihre Antragsstellung nutzen, so ist für dieses Anliegen ein Termin erforderlich.
Hierfür können Sie das unter "Formulare und Links" bereitgestellte Terminreservierungstool nutzen.
Eine steuerliche Abmeldung aufgrund einer Verkaufsmitteilung ist nicht mehr möglich.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- sowie die amtlichen Kennzeichen
zusätzlich bei Verwertung (Verschrottung) des Fahrzeuges
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Kosten
Mindestkosten
7,40 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen.
unter Vorlage des Verwertungsnachweises
12,50 Euro
Wird der Verwertungsnachweis nicht vorgelegt bzw. nachgereicht
17,60 Euro
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen und gleichzeitig mit neuen Kennzeichenschildern versehen werden, können auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzungen
- Der Besitz eines neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels
- aktivierte eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) und
- ein entsprechendes Lesegerät für die Ausweise wird benötigt.
Kontakt
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz - Außerbetriebsetzung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Außenstellen
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |