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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Heizölverbraucheranlage anzeigen

Überblick

Die Untere Wasserbehörde der Bundesstadt Bonn überwacht die Einhaltung der Anzeigepflicht gemäß § 40 AwSV bei Heizölverbraucheranlagen.

Wer eine anzeigepflichtige Heizölverbraucheranlage

  • errichten oder
  • wesentlich ändern will oder
  • an der Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zur Änderung der Gefährdungsstufe führen,

hat dies mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind: alle unterirdischen sowie oberirdischen (einschl. Kellertanks) Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 Litern.
Wesentliche Änderungen einer Anlage sind: Maßnahmen, die die baulichen und sicherheitstechnischen Merkmale der Anlage verändern.

Für Gewerbetreibende gelten gesonderte Vorschriften.