Überblick
Eine Ermäßigung der Abwassergebühren (zum Beispiel durch Gartenbewässerung oder begrünte Dachflächen) ist möglich.
Ermäßigungen gibt es auf die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr.
Vorgehen
Schmutzwassergebühr
Auf Antrag werden bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und/oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen. Der Nachweis obliegt den Gebührenpflichtigen und hat durch eine auf eigene Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeichte Messeinrichtung zu erfolgen.
Bei der Erstanmeldung einer oder mehrerer Messeinrichtungen fügen Sie dem Antrag/der Mitteilung bitte ein aktuelles Foto des jeweiligen Zählers bei, welches die gültige Eichung, die Zählernummer und den Zählerstand erkennen lässt.
Auch bei der jährlichen Zählerstandmitteilung und einem Zählertausch fügen Sie dem Antrag nach Möglichkeit immer ein aktuelles Foto des Zwischenzählers bei.
Beim Zählertausch nennen Sie bitte zusätzlich das Datum, zu dem der Zählertausch erfolgte.
Zur Feststellung der nicht eingeleiteten Wassermenge haben die Gebührenpflichtigen den Zählerstand am Tag des Einbaus der Messeinrichtung und jeweils am Tag der Ablesung des Frischwasserzählers durch den Wasserversorger abzulesen und binnen 14 Tagen dem Kassen- und Steueramt schriftlich zu melden (siehe Formular "Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr").
Ist der Einbau einer Messeinrichtung technisch nicht möglich oder erfordert dieser Einbau einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, können zum Beispiel produktions- oder betriebsbedingt nicht eingeleitete Wassermengen alternativ auch gutachterlich nachgewiesen werden. Der gutachterliche Nachweis muss dem Kassen- und Steueramt ebenfalls binnen 14 Tagen nachdem der Wasserversorger die Ablesung des Frischwasserzählers veranlasst hat angezeigt werden.
Die vorgenannten Anträge können nur für den letzten Abrechnungszeitraum gestellt werden und müssen - sofern sie nicht binnen 14 Tagen nach Ablesung des Frischwasserzählers durch den Wasserversorger schriftlich dem Kassen- und Steueramt gemeldet werden - spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides, mit dem die Gebühren abgerechnet und festgesetzt werden, beim Kassen- und Steueramt eingehen, ansonsten entfällt die Gebührenermäßigung für den abgerechneten Zeitraum.
Niederschlagswassergebühr
Auf Antrag können die Bemessungsgrundlage für begrünte Dachflächen und mit nachweislich die Versickerung besonders fördernden Materialien befestigte Flächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr gemindert werden, und zwar bei Nachweis eines Abflussbeiwertes von
0,301 bis 0,4 (einschließlich) um 10%
0,201 bis 0,3 (einschließlich) um 20%
0,101 bis 0,2 (einschließlich) um 30%
0,001 bis 0,1 (einschließlich) um 40%
0,0 um 50%.
Entsprechende Anträge sind mit der Erklärung der maßgeblichen Flächen einzureichen. Wurde die Antragsstellung versäumt, muss der Antrag spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides, mit dem die Gebühr veranlagt wird, beim Kassen- und Steueramt eingehen, ansonsten entfällt die Gebührenermäßigung für den veranlagten Zeitraum. Ein danach eingehender Antrag gilt nur für künftige Veranlagungszeiträume.
Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund oder einen öffentlichen Wasserlauf bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, für die die Untere Umweltbehörde beim Amt für Umwelt und Stadtgrün (siehe unter Zugehörige Dienstleistungen) zuständig ist.
Kontakt
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- Zeiten
- Barrierefreiheit
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Ort
Steuern
Ermäßigung der Abwassergebühren
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr
sowie aufgrund besonderer Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Servicetelefon Grundbesitzabgaben | 0228 773003 | steueramtbonnde |