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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Bienenvölker - Anmelden, Anzeigenpflicht, Wanderbescheinigung

Überblick

Jede Halterin und jeder Halter von Bienen ist verpflichtet, die Bienenhaltung vor Beginn der Tätigkeit mit dem genauen Standort der Bienenhaltung und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Völker beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bonn anzuzeigen.
Der Bienenbestand muss außerdem bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden.

Sind Bienenkäufe, -transporte bzw. Wanderungen über die Stadt-/ Kreisgrenzen hinaus geplant, müssen die Völker von einer Gesundheitsbescheinigung des für den Herkunftsort der Bienen zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes begleitet werden. Die Gesundheitsbescheinigung ist dem für den neuen Standort zuständigen Veterinäramt vorzulegen.

Für die Amerikanische Faulbrut, den Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida) und der Befall mit der Tropilaelaps-Milbe besteht eine Anzeigepflicht. Bereits jeder Verdacht, der einen Ausbruch dieser Krankheiten befürchten lässt, ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bonn anzuzeigen.

Zur Untersuchung der Bienen auf die bösartige Faulbrut können Futterkranzproben nach Mayen geschickt werden.
Die erforderlichen Gefäße werden von Mayen zur Verfügung gestellt. Wilde Bienenschwärme können nach Rücksprache mit dem Veterinäramt von einem Imker eingefangen werden.