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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung

Überblick

Für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und LKW mit Anhängern

  • gilt ganzjährig ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertragen,
  • gilt in der Zeit vom 01.07. - 31.08. jeden Jahres an Samstagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Fahrverbot auf bestimmten Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Von diesem Verbot können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu stellen.