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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Anmeldeverfahren an weiterführenden städtischen Schulen

Überblick

In Nordrhein-Westfalen wird für den Übergang aus der Klasse 4 der Grundschule in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein koordiniertes Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Ziel des koordinierten Aufnahmeverfahrens ist es, Doppel- und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird den Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse ein Anmeldeschein durch die Grundschule ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder mit diesem Anmeldeschein an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Jedes Kind kann nur an einer Schule angemeldet werden. An diesem Verfahren beteiligen sich in Bonn auch die Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldezeiträume der Schulen in freier Trägerschaft von den Anmeldezeiträumen der städtischen Schulen abweichen können.

Anmeldezeiträume für die verschiedenen Schulformen in Bonn für das Schuljahr 2024/2025:

Für das Anmeldeverfahren in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2024/2025 wurden für die städtischen weiterführenden Schulen in Bonn folgende Anmeldezeiträume festgelegt:

Gesamtschulen:
Freitag, den 26. Januar 2024 bis Freitag, den 2. Februar 2024, 13.00 Uhr

Hauptschulen, städtische Realschulen und Gymnasien:
Montag, den 12. Februar 2024 bis Freitag, den 1. März 2024, 13.00 Uhr

Ablauf des Verfahrens für Regelschüler*innen

Erst nach dem Ende der einheitlichen Anmeldefrist entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule Ihr Kind aufnehmen kann, behält sie den Anmeldeschein im Original. Sie bekommen von der Schule eine Bestätigung über die Aufnahme. Sollte die Schule Ihr Kind nicht aufnehmen können, erhalten Sie von der Schule eine schriftliche Ablehnung. Gleichzeitig erhalten Sie mit der Ablehnung den Anmeldeschein im Original zurück. Mit der Absage werden Ihnen zudem andere Schulen der gewünschten Schulform benannt, an denen noch Plätze frei sind. Mit dem Anmeldeschein können Sie Ihr Kind dann an einer dieser Schulen anmelden oder sich selbstständig um einen Platz an einer anderen Schule bemühen.

Ablauf des Verfahrens für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:

Für die Aufnahme von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Schulen mit Gemeinsamem Lernen gelten grundsätzlich auch die oben genannten Fristen. Sie erhalten als Eltern von Ihrer Grundschule dazu ein gesondertes Schreiben, welches die für Ihr Kind wohnortnächsten Schulen der unterschiedlichen Schulformen mit Gemeinsamem Lernen und eine Auflistung der Förderschulen im Bereich der Sekundarstufe I enthält.

Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten die Erziehungsberechtigten der Viertklässler im Dezember über die „Ranzenpost“ ihres Kindes.

Tage der offenen Tür

An den städtischen Schulen werden Tage der offenen Tür in diesem Jahr grundsätzlich stattfinden können. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Schulen, für die Sie und Ihre Kinder sich interessieren, wann und in welcher Form der Tag der offenen Tür stattfinden wird. Alternativ finden Sie unter „Informationsveranstaltungen weiterführender Schulen in Bonn“ und „Formulare und Links“ eine Zusammenfassung aller dem Schulamt gemeldeten Tage der offenen Tür an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I.