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Anmeldeverfahren an weiterführenden städtischen Schulen
Überblick
In Nordrhein-Westfalen wird für den Übergang aus der Klasse 4 der Grundschule in die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein koordiniertes Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Ziel des koordinierten Aufnahmeverfahrens ist es, Doppel- und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird den Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse ein Anmeldeschein durch die Grundschule ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder mit diesem Anmeldeschein an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Jedes Kind kann nur an einer Schule angemeldet werden. An diesem Verfahren beteiligen sich in Bonn auch die Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldezeiträume der Schulen in freier Trägerschaft von den Anmeldezeiträumen der städtischen Schulen abweichen können.
Anmeldezeiträume für die verschiedenen Schulformen in Bonn für das Schuljahr 2024/2025:
Die Anmeldezeiträume für die Sekundarstufe I für das Schuljahr 2024/2025 werden voraussichtlich im Oktober feststehen und veröffentlicht.
Ablauf des Verfahrens für Regelschüler*innen
Erst nach dem Ende der einheitlichen Anmeldefrist entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule Ihr Kind aufnehmen kann, behält sie den Anmeldeschein im Original. Sie bekommen von der Schule eine Bestätigung über die Aufnahme. Sollte die Schule Ihr Kind nicht aufnehmen können, erhalten Sie von der Schule eine schriftliche Ablehnung. Gleichzeitig erhalten Sie mit der Ablehnung den Anmeldeschein im Original zurück. Mit der Absage werden Ihnen zudem andere Schulen der gewünschten Schulform benannt, an denen noch Plätze frei sind. Mit dem Anmeldeschein können Sie Ihr Kind dann an einer dieser Schulen anmelden oder sich selbstständig um einen Platz an einer anderen Schule bemühen.
Ablauf des Verfahrens für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:
Für die Aufnahme von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Schulen mit Gemeinsamem Lernen gelten grundsätzlich auch die oben genannten Fristen. Sie erhalten als Eltern von Ihrer Grundschule dazu ein gesondertes Schreiben, welches die für Ihr Kind wohnortnächsten Schulen der unterschiedlichen Schulformen mit Gemeinsamem Lernen und eine Auflistung der Förderschulen im Bereich der Sekundarstufe I enthält.
Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten die Erziehungsberechtigten der Viertklässler im Dezember über die „Ranzenpost“ ihres Kindes.
Tage der offenen Tür
An den städtischen Schulen werden Tage der offenen Tür in diesem Jahr grundsätzlich stattfinden können. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Schulen, für die Sie und Ihre Kinder sich interessieren, wann und in welcher Form der Tag der offenen Tür stattfinden wird. Alternativ finden Sie unter „Informationsveranstaltungen weiterführender Schulen in Bonn“ und „Formulare und Links“ eine Zusammenfassung aller dem Schulamt gemeldeten Tage der offenen Tür an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I.
Informationsveranstaltungen weiterführender Schulen in Bonn
für Eltern und Schüler/innen der 4. Grundschuljahre im Schuljahr 2023 / 2024.
Informationsabend für die Eltern der Viertklässler(inne)n. A-Klasse nur online
Informationsabend für die Eltern der Viertklässler(inne)n. Sport-Klasse nur online
Informationsabend für die Eltern der Viertklässler(inne)n. Musik-Klasse nur online
Tag der offenen Tür (Individuelle Beratungsangebote mit und ohne Termin am Tag der offenen Tür für Schülerinnen und Schüler, die sich für die gymnasiale Oberstufe interessieren)
Allgemeine Informationen In Nordrhein-Westfalen gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren. Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt mit einem Anmeldeschein, dieser wird mit den Halbjahreszeugnissen an die Viertklässler ausgegeben. Das Schulamt verschickt einen Infobrief mit allen wichtigen Informationen, wie z.B. Fristen, als "Ranzenpost" Anfang Dezember.
Individuelle Beratungsgespräche in den Grundschulen Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer berät mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. Die Eltern erhalten Informationen über die Schulformempfehlung Ihres Kindes.
Individuelle Beratungsgespräche in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Sie vereinbaren einen Termin mit der Schule Ihrer Wahl vor dem Beginn des Anmeldeverfahrens. Beratungsgespräche sind nicht zwingend erforderlich, jedoch von den Schulen ausdrücklich gewünscht. Die Gespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.
Zeitlicher Ablauf des Anmeldeverfahrens Der zeitliche Ablauf des Anmeldeverfahrens wird voraussichtlich im Oktober feststehen und veröffentlicht.
Hinweise zum Anmeldeverfahren Was nehmen Sie zur Anmeldung an der Schule mit:
den Anmeldeschein
das Halbjahreszeugnis der vierten Klasse
Wichtig: Eine rechtsverbindliche Anmeldung ist nur durch die Abgabe des Anmeldescheins im Original möglich!
Die Aufnahmeentscheidung liegt gem. § 46 Abs. 1 SchulG NRW bei den Schulleiter*innen. Bei Anmeldeüberhängen (mehr Anmeldungen als Schulplätze) wählen die Schulleitungen die Schüler anhand der Kriterien des § 1 Abs 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe I (APO S I) aus.
Die Kriterien sind folgende:
Geschwisterkinder
ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen unterschiedlicher Muttersprache
in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
Schulwege
Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
Losverfahren
Was können Sie tun, wenn Sie eine Absage erhalten haben? Im vorgezogenen Aufnahmeverfahren an den Gesamtschulen: Melden Sie Ihr Kind im Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen an einer Schule der gewünschten Schulform an (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium).
Im Anmeldeverfahren für die städtischen Hauptschulen, Realschulen und die Gymnasien: Mit der Absage wird Ihnen mitgeteilt, an welchen städtischen Schulen der gewünschten Schulform noch Plätze frei sind. Bitte melden Sie Ihr Kind an einer dieser Schulen oder einer anderen Schule mit freien Plätzen an.
Kontakt
Anmeldeverfahren an weiterführenden städtischen Schulen
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Ort
Zeiten
Barrierefreiheit
Kontakt
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
Amt 40-22
53103 Bonn
Ort
Schülerangelegenheiten
Anmeldeverfahren an weiterführenden städtischen Schulen
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
Behindertengerechter Zugang über Rampe am Haupteingang Aufzug im Haus vorhanden Gebäude verfügt über zwei ausgewiesene Schwerbehinderten-Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum hinteren Eingang; dort befindet sich auch ein Treppenlift für den behindertengerechten Zugang im rückwärtigen Gebäudeteil barrierefreie Toilette im Eingangsbereich