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Bundesstadt Bonn

Umgebungslärm

Der Ausdruck „Umgebungslärm“ bezeichnet laut  EG-Umgebungslärmrichtlinie (RICHTLINIE 2002/49/EG) (Öffnet in einem neuen Tab) „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden […]“. Berücksichtigt werden der Verkehrslärm auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen sowie der Lärm von Industrieanlagen.

Sogenannter Nachbarschaftslärm (wie z.B. private Feiern, Musik oder private Gartenarbeiten etc.), der Lärm am Arbeitsplatz, von Sport- und Freizeitanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.

Umgebungslärmkartierung in Bonn

Die Stadt Bonn ist ein sogenannter Ballungsraum, d.h. ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratmeter (§ 47b Nr. 2 BImSchG). In Ballungsräumen sind neben den Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen auch der Lärm von sonstigen Straßen und Schienenwegen, zivilen Flugplätzen sowie von Industrieanlagen zu kartieren, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen (§ 4 Abs. 1 der 34. BImSchV).

In Bonn wurden in der aktuellen 4. Runde der Lärmkartierung Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 1.500 oder mehr Kfz pro Tag (Kfz/24h) sowie die Stadt- und Straßenbahnen im Stadtgebiet kartiert. Außerdem wurden sieben sogenannte IED-Anlagen ( Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (Öffnet in einem neuen Tab)) kartiert.

Die Kartierung der bundeseigenen Schienenwege erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Was zeigen die Lärmkarten?

Für jede kartierte Lärmart gibt es eine eigene Teillärmkarte:

  • Straßenverkehr
  • Straßen- und Stadtbahnverkehr
  • Industrieanlagen
  • Eisenbahn 

Jede Lärmkarte zeigt anhand von farbigen Flächen – den sogenannten Isophonen-Bändern – die Höhe der Lärmbelastung. Dargestellt sind die über das Jahr gemittelten Lärmindizes in 5 dB-Schritten.

Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der LNight beschreibt die Belastung in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr (8 Stunden). Der LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wieder. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (6 bis 18 Uhr), am Abend (18 bis 22 Uhr) und in der Nacht (22 bis 6 Uhr), wobei Abend und Nacht durch Zuschläge stärker gewichtet werden. Der Beurteilungszeitraum ist dabei immer ein durchschnittliches Kalenderjahr. Die farbliche Darstellung beginnt für LDEN > 55 dB(A) und LNight > 50 dB(A):


24-Lärmpegel 2023

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Geodatenportal des Eisenbahn-Bundesamts

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Umgebungslärm und Luftreinhaltung