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Bundesstadt Bonn

Luftreinhalteplan

Am 15. August 2019 ist die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplanes (LRP) Bonn in Kraft getreten. Die Fortschreibung durch die zuständige Bezirksregierung Köln war erforderlich geworden, weil der Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) noch nicht überall im Stadtgebiet Bonn eingehalten wird.

Der Luftreinhalteplan prognostiziert die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im gesamten Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 ohne Fahrverbote.

Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid ist oberstes Ziel des neuen Luftreinhalteplans

Möglich wird dies durch die konsequente Umsetzung eines Bündels von Maßnahmen aus dem „Green City Masterplan“, dem „Lead City“-Programm sowie dem Programm „KommunalerKlimaschutz.NRW - Emissionsfreie Innenstadt“. Mit den Maßnahmenpaketen soll eine spürbare Verkehrsverlagerung zur umweltfreundlicheren Mobilität wie ÖPNV, Rad oder Carsharing bewirkt werden.

Konkrete Maßnahmen für Bonn sind spezielle Ticketangebote, Angebotsverbesserungen im ÖPNV und die Weiterentwicklung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Hervorzuheben ist gleichfalls der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, unter anderem durch den Bau von Radschnellrouten, die geplante Einrichtung von Mobilstationen zur optimalen Verknüpfung aller Verkehrsmittel sowie die schrittweise Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks.

Des Weiteren werden 77 Euro V-Busse der Stadtwerke Bonn bis Ende 2019 in zwei Tranchen mit SCRT-Filtern nachgerüstet. Die Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft (RSVG) wird ebenfalls noch in 2019 51 Busse des neuesten Abgasstandards Euro VI in Betrieb nehmen sowie 29 weitere Busse in 2019 auf Euro VI nachrüsten. Am Belastungsschwerpunkt Belderberg werden ab 2020 nur noch EURO-VI-Busse im Linienverkehr fahren, so dass dort allein durch diese Maßnahme eine Grenzwerteinhaltung prognostiziert wird.

Für alle Maßnahmen konnten umfangreiche Fördermittel akquiriert werden.

Die Stadt sieht in diesen Maßnahmen eine zukunftsfähige Entwicklung des städtischen Verkehrs, da diese auf die Luftreinhaltung, aber auch auf Lärmbelastung, Verkehrssicherheit und den begrenzten städtischen Verkehrsraum insgesamt positiv wirken.

Für die Reuterstraße sind darüber hinaus folgende zusätzliche Maßnahmen zu deren Entlastung vom innerstädtischen Durchgangsverkehr vorgesehen:

  • Änderung der Beschilderung auf der A 555 und der A 59/565 in Richtung Bundesviertel/Bad Godesberg,
  • zusätzliche verkehrsaktive Hinweistafeln auf Vorzugsstrecken bei spezifischen Verkehrslagen,
  • Tempo 30 auf Teilen der Reuterstraße (zwischen Botanischem Garten/Kirschallee bis Bonner Talweg).

Durch das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans gelten alle Maßnahmen als verbindlich angeordnet.

Fahrverbote nicht erforderlich für die Einhaltung der Grenzwerte

In einer Einzelfallprüfung wurden durch die Bezirksregierung Köln auch zonale und streckenbezogene Fahrverbote als zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahme diskutiert. Weil mit den im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im Jahr 2020 eingehalten werden kann, wird die Festlegung von Fahrverboten als unverhältnismäßig angesehen.

Im Vorfeld hatte die Stadt die möglichen Auswirkungen von Fahrverboten geprüft. Im Falle der Fahrverbotsvariante Reuterstraße plus Belderberg wäre infolge der Ausweichverkehre im Bonner Stadtgebiet eine Mehrfahrleistung von circa 170.000 Kilometern täglich zu erwarten. Allein aus diesem Grund hält die Stadt Fahrverbote nicht für eine zielführende Maßnahme zur Reinhaltung der Luft.