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Bundesstadt Bonn

Schulaufsicht

Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland legt fest, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates liegt. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder wird die Schulaufsicht durch das jeweilige Bundesland ausgeübt. Nordrhein-Westfalen hat dies in Artikel 8 seiner Landesverfassung verankert.

Unter der Schulaufsicht ist die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Leitung und Planung des Schulwesens zu verstehen; sie wird als Rechtsaufsicht, Fachaufsicht und Dienstaufsicht wahrgenommen.

Innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche bieten die Aufsichtsbehörden Information und Beratung an, sie erteilen Rechtsauskünfte und entscheiden in einer Vielzahl individueller schulrechtlicher Angelegenheiten (zum Beispiel: Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse; Anerkennung deutscher Bildungsnachweise zum Erwerb der Fachhochschulreife; Zuweisung eines Schulplatzes; Genehmigung eines individuellen Eingliederungsvorschlags zur Fortsetzung der Schullaufbahn nach einem Schulwechsel).

Die Kontaktpersonen im Schulamt für die Stadt Bonn finden Sie über die nachfolgend aufgeführten Schulaufsichtsbezirke. Ihnen obliegt die Schulaufsicht für Haupt-, Grund- und Förderschulen.

Bezirksregierung Köln

Die Schulaufsicht für Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs und die Schule für Kranke in Bonn wird von der Bezirksregierung in Köln wahrgenommen.