In der Broschüre Leitfaden Autismus-Spektrum-Störung (ASS) Bonn sind Informationen über die besonderen Bedarfe von Menschen mit ASS in verschiedenen Lebensphasen und Lebensbereichen aufgeführt.
Sie finden hier die entsprechenden in Bonn zur Verfügung stehenden Förder-, Unterstützungs- und Hilfsangebote.
Einleitung
Stand: 6/2018
In den letzten Jahren sind die Besonderheiten und Bedürfnisse von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (im weiteren Verlauf ASS) zunehmend in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Die Anzahl an wissenschaftlichen Untersuchungen ist stark angestiegen und auch in den Medien wird das Thema verstärkt behandelt. Unter Fachleuten sind Autismus-Spektrum-Störungen inzwischen recht gut bekannt. Bundesweit sind zahlreiche Konzepte, Projekte und Programme für Menschen mit ASS und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht und realisiert worden. Auch in Bonn gibt es bereits seit geraumer Zeit eine Reihe von kompetenten Anlaufstellen und Ansprechpartnern. Der „Leitfaden Autismus-Spektrum-Störung Bonn“ bietet nun erstmals eine Übersicht über die aktuellen spezifischen Förder-, Unterstützungs- und Hilfsangebote für Menschen mit ASS und ihre Angehörigen und Bezugspersonen in Bonn. Er soll ihnen helfen, sich die breite Palette der aktuellen regionalen Angebote zu erschließen und sie bestmöglich für den individuellen Lebensweg zu nutzen.
Der vorliegende Leitfaden wurde vom Netzwerk Autismus Bonn erstellt. Dieser Expertenkreis wurde im Jahr 2012 durch das Amt für Soziales und Wohnen und das Gesundheitsamt der Stadt Bonn initiiert und setzt sich aus Fachleuten unterschiedlicher Förder-, Unterstützungs- und Hilfeeinrichtungen für Menschen mit ASS sowie aus Angehörigen des Betroffenenkreises zusammen. Die Vertreter lassen sich von der gemeinsamen Vorstellung leiten, dass Menschen mit ASS das uneingeschränkte Recht auf alle Hilfen haben, die ihnen eine optimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Zielsetzung des Netzwerk Autismus Bonn ist es, zur flächendeckenden Sicherstellung und Weiterentwicklung spezifischer Angebote in Bonn beizutragen. Durch die Vernetzung sollen u.a. ein schnellerer Informationsfluss etabliert und Übergänge auf dem individuellen Lebensweg erleichtert werden.
Menschen mit ASS unterscheiden sich von Menschen ohne ASS in der Art, wie sie die Welt erleben und mit ihr in Kontakt treten. Sie haben vor allem Schwierigkeiten, die Beziehungen und Strukturen der sie umgebenden Welt zu erkennen und entsprechend die Bedeutung von Dingen, Situationen und Verhaltensweisen zu entschlüsseln. Dem liegen charakteristische Besonderheiten der Hirnfunktionen zugrunde, die lebenslang bestehen bleiben und nicht im engeren Sinne behandelt werden können. Eine ASS ist mit anderen Behinderungen nicht gleichzusetzen und zeichnet sich durch markante Beeinträchtigungen der sozialen Interaktion und Kommunikation sowie durch ein eingeengtes Interessens- und Verhaltensspektrum aus. Die individuelle Ausprägung ist sehr verschieden, weshalb sich Menschen mit ASS trotz vergleichbarer Grundschwierigkeiten sehr stark voneinander unterscheiden. Sie drückt sich meist in ihren oft sehr herausragenden Fähigkeiten und besonderen Kompetenzen aus, die gezielt genutzt werden sollten. Eine individuelle, an den jeweiligen Stärken ausgerichtete Förderung ist unerlässlich, damit Menschen mit ASS geeignete Strategien entwickeln können, um ihre Entwicklungspotentiale in Richtung auf eine möglichst umfassende soziale Teilhabe zu entfalten. Der heutige Kenntnisstand der Wissenschaft und die praktischen Erfahrungen in der Begleitung von Menschen mit ASS belegen, dass dieser Betroffenenkreis vor allem von solchen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sowie von Hilfen profitiert, die auf ihre autismus-spezifischen Besonderheiten in ihrer jeweils individuellen Ausprägung ausgerichtet sind.
Im Folgenden sind Informationen über die besonderen Bedarfe von Menschen mit ASS in verschiedenen Lebensphasen und Lebensbereichen und die entsprechend in Bonn zur Verfügung stehenden Förder-, Unterstützungs- und Hilfsangebote aufgeführt. An einigen Stellen sind Kontaktdaten bzw. Internetadressen angegeben, unter denen weitere Informationen zu erhalten sind. Am Ende dieses Leitfadens findet sich zudem ein umfangreiches Verzeichnis über die Kontaktdaten und Internetadressen der aufgeführten Institutionen, Fachdienste und Vereine.
Unser Dank gilt dem Runden Tisch Autismus OWL, der uns freundlicherweise den „Leitfaden Autismus OWL“ uneingeschränkt zur Verfügung gestellt hat.
1. Früherkennung & Diagnostik
Auffälligkeiten im Verhalten und in der Entwicklung des eigenen Kindes irritieren und verunsichern Eltern. Sie suchen nach einer Erklärung für die Besonderheiten ihres Kindes, nach einer Diagnose.
Eine fundierte diagnostische Einschätzung ist notwendig, um die Auffälligkeiten des Kindes verstehen und angemessen damit umgehen zu können. Die Diagnose ist wichtig für eine adäquate Erziehung und Förderung des sich anders entwickelnden Kindes. Zudem ist eine Diagnose auch die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Angebote und Hilfen in Anspruch genommen werden können.
In der Regel erstreckt sich die Herausarbeitung der Diagnose über einen längeren Zeitraum, in dem zahlreiche Erhebungen vorgenommen werden, aus deren detaillierten Ergebnissen sich schließlich das Gesamtbild ergibt.
Diese Erhebungen umfassen:
- die Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes
- eine körperliche und eine neurologische Untersuchung
- die Durchführung autismusspezifischer Untersuchungen (standardisierte Fragebögen, Elterninterviews, Verhaltensbeobachtung des Kindes).
Während der Diagnostik wirken stets mehrere Institutionen und Fachleute zusammen, darunter insbesondere Früherkennungszentren, Kliniken, niedergelassene Ärzte, heilpädagogische Einrichtungen und Facheinrichtungen für Menschen mit ASS. Die Diagnosestellung erfolgt am Ende ausschließlich durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychiatrie.
Bei Kindern, die zunächst insbesondere durch Verzögerungen in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen auffallen, sind die Sozialpädiatrischen Zentren bzw. Früherkennungszentren eine wichtige Anlaufstelle zur Beurteilung der Entwicklungsbesonderheit des Kindes. Dort erarbeiten Ärzte (i.d.R. der Fachrichtungen Neuropädiatrie, Pädiatrie, Kinderund Jugendpsychiatrie) gemeinsam mit Fachleuten aus therapeutisch-pädagogischen Arbeitsfeldern eine diagnostische Einschätzung.
Bei Kindern, die in erster Linie Verhaltensbesonderheiten zeigen, sind die ersten Ansprechpartner häufig die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater sowie die kinderund jugendpsychiatrische Abteilung der LVR-Klinik Bonn. Dort kann eine Zuordnung der Verhaltens- und/oder Entwicklungsauffälligkeiten vorgenommen werden.
Liegt ASS vor, werden die Kinder zur Behandlung an Facheinrichtungen überwiesen. In Bonn sind dies das Autismus-Therapie-Zentrum (ATZ) des Regionalverbandes Autismus Köln I Bonn e.V., der Verein Leben mit Autismus e.V. Bonn/RheinSieg/Eifel, die Autismus-Ambulanz der LVR-Klinik Bonn sowie die Knospe-ABA GmbH. Diese Einrichtungen sind teils auch beratend für Familienangehörige und ihre Kinder tätig. Erwachsene Menschen mit ASS können sich für eine Diagnostik an die Spezialambulanz Autismus im Erwachsenenalter der Uniklinik Köln bei Prof. Dr. Dr. Vogeley in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie wenden. Eine allgemeine Beratung zum Thema Autismus ist bei der mebus körmann stiftung möglich.
Weitere Informationen unter:
LVR-Klinik Bonn
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie
Telefon 0228 5511
klinik-bonnlvrde
Kinderneurologisches Zentrum
Telefon 0228 6683130
klinik-bonnlvrde
SPZ der Asklepios Kinderklinik St. Augustin
Telefon 02241 249222
zentraleasklepioscom
Uniklinik Köln
Spezialambulanz Autismus im Erwachsenenalter
Telefon 0221 4780 oder 0221 47888524
infouk-koelnde
2. Rechtliche Grundlagen & Finanzierung
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Homepage der Stadt Bonn können Informationen über das Persönliche Budget erfragt werden.
3. Ambulante therapeutische Angeboe
ASS ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die sich in ihrer Ausprägung sehr mannigfaltig zeigt. Sie ist nicht heilbar, kann jedoch durch frühe und adäquate Förderung maßgeblich beeinflusst werden. Dabei kommt dem möglichst frühzeitigen Beginn einer therapeutischen Förderung große Bedeutung zu. Diese findet vor allem in den Frühförderstellen statt. Für Kinder bis zum Schuleintritt sind dies im Bonner Raum das Frühförderzentrum der Lebenshilfe Bonn, die Gemeinnützige Bonner Interdisziplinäre Frühförderung (GMBiff) und das Sozialpädiatrische Zentrum der Asklepios Kinderklinik in St. Augustin. Durch die Frühfördermaßnahmen werden grundlegende Kompetenzen in allen Entwicklungsbereichen angebahnt. Die Familien werden zudem unterstützt, geeignete Diagnostikstellen aufzusuchen, ergänzende oder auf die Frühförderung aufbauende Förderangebote aufzunehmen und können bei der Suche nach einem geeigneten Kindergarten bzw. einer geeigneten Schule für das Kind beraten werden.
Wird im Entwicklungsverlauf des Kindes eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert, wird zumeist eine autismusspezifische Therapie angeraten. Eine solche bieten in Bonn ambulant vom Kleinkind- bis ins Erwachsenenalter das Autismus-Therapie-Zentrum Bonn (Approbation Verhaltenstherapie) des Regionalverbandes autismus Köln I Bonn e.V. und in der Zweigstelle in Siegburg sowie die Praxis für Autismustherapie des Vereins Leben mit Autismus e.V. Bonn/Rhein-Sieg/Eifel an. Die Spezialambulanz Autismus-Spektrum-Störungen der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der LVR-Klinik Bonn bietet ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungsangebote an.
In den Einrichtungen arbeiten interdisziplinär zusammengesetzte Teams aus Fachleuten, die über umfassende autismusspezifische Fachkenntnisse verfügen und geeignete Therapiemethoden anwenden.
Die allgemeinen Ziele einer autismusspezifischen Therapie bestehen darin, die Handlungsspielräume und Ausdrucksmöglichkeiten der betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erweitern, vorhandene Stärken zu fördern, größtmögliche Selbstständigkeit und soziale Integration zu erreichen sowie zu ihrer Lebenszufriedenheit beizutragen. Die jeweiligen Therapieziele und die therapeutischen Inhalte und Methoden werden individuell für jeden Klienten festgelegt. Dabei findet ein breites Spektrum heilpädagogischer, autismusspezifischer und psychotherapeutischer Methoden Anwendung, die ganzheitlich angelegt sind. Die Therapien werden häufig in der Anfangsphase der Therapiemaßnahme als Einzelförderung durchgeführt und können später auch in Form von gruppentherapeutischen Angeboten (Kleingruppen oder Sozialkompetenzgruppen) stattfinden. Die Maßnahmen beziehen zudem auch die Eltern und Geschwister sowie die Erzieher, Lehrer und andere Fachleute aus dem Umfeld des Betroffenen mit ein. Die Beratung der Bezugspersonen des Menschen mit ASS ist integraler Bestandteil jeder therapeutischen Maßnahme. Die heilpädagogisch-therapeutischen Maßnahmen werden in der Regel als Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern SGB VIII, SGB XII in Verbindung mit SGB IX finanziert.
Zur Überbrückung von Wartezeiten zwischen Diagnose und Therapiebeginn, zur Krisenintervention in Schule und Familie oder bei allgemeinem Beratungsbedarf kann eine Unterstützung bei der mebus körmann stiftung eingeholt werden. Diese gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Leichlingen unterstützt auch im Raum Bonn Menschen mit ASS in Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit mit autismusspezifischen Angeboten.
Weitere Informationen unter:
Autismus-Therapie-Zentrum (ATZ)
Telefon 0228 53699200
infoatz-bonnde
Frühförderzentrum Lebenshilfe Bonn
Telefon 0228 55584411
fflebenshilfe-bonnde
Gemeinnützige Bonner Interdisziplinäre Frühförderung (GmBiFF)
Telefon 0228 3827540
infogmbiffde
SPZ der Asklepios Kinderklinik St. Augustin
Telefon 02241 249222
zentraleasklepioscom
Verein Leben mit Autismus e.V. Bonn/Rhein-Sieg/Eifel
Praxis für Autismustherapie Bonn
Telefon 0228 96785496
infolebenmitautismusde
LVR-Klinik Bonn
Spezialambulanz Autismus-Spektrum-Störungen
Telefon 0228 5512850
klinik-bonnlvrde
mebus körmann sfitung
Integration von Menschen mit Behinderung
Telefon 02175 890620
mkstiftunggmxde
Weitere Angebote von niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und -psychiatern, Praxen für Ergotherapie und Logopädie sowie andere interessante Anbieter können über die Kontaktdaten im Anhang erfragt werden. Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich ermutigen, sich dort zu informieren.
4. Tageseinrichtungen für Kinder mit ASS
Kinder, die einen besonderen Unterstützungsbedarf (mit Behinderung oder von Behinderung bedroht) haben, können grundsätzlich in allen Bonner Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) betreut und gefördert werden.
Auf den Internetseiten der Stadt Bonn gibt es Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den jeweils wohnortnahen Kitas.
Auf Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf bezogen unterscheiden sich die Kitas zum Beispiel durch:
- das Konzept und die Erfahrung der Kita bezogen auf Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.
- die Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern mit und ohne Behinderung.
- die Möglichkeit der notwendigen therapeutischen Unterstützung für die Kinder
- die Anzahl der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf innerhalb der gesamten Kita
- die Barrierefreiheit im Innen- und im Außenbereich
Die meisten Kitas können für ein Kind mit Behinderung Fördergelder beim Landschaftsverband Rheinland beantragen (FInk = Förderung der Inklusion in Kitas), mit denen zum Beispiel zusätzliche Fachkraftstunden finanziert und Betreuungsplätze reduziert werden können. Oder die Kita hat nur die zusätzliche Kindpauschale beantragt und so zusätzliche Fachkraftstunden zur Verfügung.
Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen/Therapien in einer Kita angeboten werden, muss individuell und auf das Kind bezogen geklärt werden.
Neben den Einrichtungen (ehemals integrative Kitas), die schon seit mehreren Jahren Erfahrung haben in der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, gibt es auch Tageseinrichtungen, in denen heilpädagogische Plätze angeboten werden. Ob die Kinder in einer sogenannten heilpädagogischen Gruppe (bis zu 10 Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) oder in gemischten Gruppen betreut werden, ist abhängig von der Konzeption einer Kita.
Es empfiehlt sich für Eltern immer, einen persönlichen Termin in den Kitas zu vereinbaren, damit sie sich ein Bild von den jeweiligen Bedingungen vor Ort machen können.
Bei Fragen zum Besuch einer Kita für Kinder, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, können folgende Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Beratung anbieten:
Ämter und Beratungsstellen der Stadt Bonn
Familienbüro
Telefon 0228 774070
familienbuerobonnde
Inklusionsberatung
Telefon 0228 776521
monica.strassmannbonnde
5. Schule
Schüler*innen mit ASS erfüllen ihre Schulpflicht entweder an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen. Die meisten Schüler*innen mit ASS haben nicht zwangsläufig einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Ob dieser besteht, wird im sogenannten AO-SF-Verfahren ermittelt, das auf Antrag der Eltern oder, in Ausnahmefällen, von der Schule eingeleitet wird. Das Schulamt beauftragt nach Antragstellung eine sonderpädagogische Fachkraft, zusammen mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule den Unterstützungsbedarf in einem sonderpädagogischen Gutachten zu beschreiben. Am Ende dieses Verfahrens werden der (oder die) Förderschwerpunkt(e) festgestellt. Es gibt weder eine eigene Förderschulform für Schüler*innen mit ASS noch einen Förderschwerpunkt Autismus.
Hat ein Schüler mit ASS einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, ordnet das Schulamt ihm mindestens einen der folgenden Förderschwerpunkte zu:
- Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- Förderschwerpunkt Sprache
- Förderschwerpunkt Lernen
- Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
- Förderschwerpunkt Sehen
- Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Ein/eine Schüler*in mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf kann entweder an einer allgemeinen Schule mit Gemeinsamem Lernen (im Rahmen von Inklusion) oder an einer dem Förderbedarf entsprechenden Förderschule beschult werden:
Der Unterricht kann zu den Abschlüssen:
- der allgemeinen Schulen
- im zieldifferenten Bildungsgang Lernen
- oder im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung führen.
Es empfiehlt sich, vor der Einschulung Kontakt zur Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn aufzunehmen, damit in Kooperation mit der Fachberatung eine frühzeitige Vorbereitung der aufnehmenden Schule auf die Einschulung des Kindes mit ASS gewährleistet ist.
Auch beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist die Kontaktaufnahme mit der Fach-beratung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn empfehlenswert. Die Experten können die Wahl der weiterführenden Schule und die Übergangsgestaltung beratend begleiten. Unabhängig vom schulischen Förderort kann beim Jugendamt bzw. beim Sozialamt ein Antrag auf einen Integrationshelfer
(Schulbegleitung, Integrationsassistenz) gestellt werden, der den Schulbesuch erleichtern bzw. möglich machen soll. Auch Schülern ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf kann ein Integrationshelfer zur Seite gestellt werden. Die Gewährung ist immer eine Einzelfallentscheidung und wird auf Antrag und nach Vorliegen bestimmter Kriterien vom zuständigen Amt für Eingliederungshilfe (Jugendoder Sozialamt) beschieden. Grundsätzlich sollte der Einsatz eines Integrationshelfers nach dem Prinzip der abnehmenden Hilfe mit der Zeit reduziert werden.
Für Schüler, die einen allgemeinen Abschluss anstreben, besteht zudem die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs. Dieser dient dazu, die Nachteile, die dem Schüler durch eine Behinderung entstehen, so auszugleichen, dass bei gleichem Lern- und Leistungsvermögen das gleiche Lernziel erreicht werden kann. Dabei erfolgt weder eine Reduzierung der Anforderungen noch ein Vermerk im Zeugnis. Bei Schülern mit ASS beinhaltet der Nachteilsausgleich meist eine maximal 15-prozentige Zeitzugabe in Prüfungssituationen, zeitliche und räumliche Strukturierungshilfen und möglicherweise reizreduzierte Räume. Bei mündlichen Prüfungen hat sich zudem die Anwesenheit vertrauter Lehrpersonen als hilfreich erwiesen. Der Nachteilsausgleich wird von den Eltern unter Vorlage der psychiatrischen Diagnostik oder von den Lehrkräften bei der Schulleitung beantragt, im Konsens mit der Schule individuell festgelegt und ausformuliert sowie in der Schülerakte vermerkt. Er wird jährlich überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Auch die Genehmigung des Nachteilsausgleichs in den zentralen Abschlussprüfungen nach Klasse 10 geschieht durch die Schulleitung. Lediglich für das Abitur bestehen gesonderte Genehmigungsverfahren. Dann liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen, die jeden Einzelfall nach vorherigem Antrag durch die Schulleitung überprüfen. In der Regel werden diejenigen Maßnahmen gewährt, die in der bisherigen Schulbiografie dazu beigetragen haben, die Prüfungen erfolgreich zu bestehen.
Bei allen Entscheidungen in Bezug auf die Schulbiografie sollte berücksichtigt werden, ob die Schule und das Klassenlehrerteam den besonderen Bedürfnissen des Schülers mit ASS gerecht werden können. Für das Gelingen schulischen Lernens sind eine wohlwollende, verständnisvolle Haltung und Lernumgebung von maßgeblicher Bedeutung.
In Bezug auf ein gelingendes Zusammenspiel von Lehrern und Schülern im Klassenverband kann es hilfreich sein, ein Verständnis für Schüler mit ASS zu schaffen, zum Beispiel durch eine umfassende Aufklärung über die Besonderheiten der ASS. Diese bietet sich insbesondere an, um Mobbing und Ausgrenzung zu begegnen oder um präventiv Voraussetzungen zu schaffen, die ein positives Gelingen ermöglichen. Die mebus körmann stiftung bietet hier Informationsveranstaltungen an, die individuell auf den Schüler mit ASS und dessen Klasse zugeschnitten sind. Dabei werden in einem theoretischen und einem praktischen Teil die Wahrnehmungsbesonderheiten von Menschen mit ASS für die Teilnehmer der Veranstaltung erfahrbar gemacht.
6. Integrationsassistenz in Freizeit & Familienunterstützung
Menschen mit ASS sowie deren Familien benötigen gegebenen-falls Hilfen in Bereichen, die über das hinausgehen, was sie aus eigener Kraft leisten können. Hier kommt der Entlastung und Unterstützung durch professionelle Anbieter im Rahmen des Familienunterstützenden Dienstes (FUD) große Bedeutung zu.
Menschen mit ASS werden durch Integrationsassistenten dort unterstützt, wo sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung an Grenzen stoßen, die sie ohne die Unterstützung nicht überwinden könnten. Durch den Einsatz von Integrationsassistenten in allgemeinen Schulen oder Förderschulen (siehe Kapitel Schule) wird die Teilnahme des Menschen mit ASS am Unterricht sowie die Teilhabe am gesamten Schulleben sichergestellt.
Die Einzelbegleitung durch eine Integrationsassistenz im Freizeitbereich ermöglicht Menschen mit ASS Unternehmungen, die (unabhängig von den Eltern) selbstständig unter Umständen nicht wahrgenommen werden könnten, z.B. ein Schwimmbad-, Kino- oder Discobesuch, die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Bildungskursen, ein Einkaufsbummel oder andere Freizeitaktivitäten. Integrationsassistenzen können auf diese Weise dazu beitragen, dass Kontakte geknüpft und ein Freundeskreis aufgebaut werden kann. Damit bieten sie eine wichtige Unterstützung in der gleichberechtigten Teilhabe des Menschen mit ASS am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. In Bonn werden Integrationsassistenzen und familienunterstützende Dienste von verschiedenen Trägern angeboten (u.a. Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Markus Wolf: Programme zur Struktur, Organisation und Förderung).
Finanziert wird die Freizeitbegleitung entweder über die Verhinderungspflege/zusätzliche Betreuungsleistungen der Pflegekassen oder über die Eingliederungshilfe durch das Sozialamt. Ein entsprechender Antrag ist vorher zu stellen.
Weitere Informationen unter:
Diakonisches Werk Bonn und Region gGmbH
Telefon 0228 228080
kontaktedw-bonnde
Lebenshilfe Bonn
Telefon 0228 555840
maillebenshilfe-bonnde
Markus Wolf
Programme zur Struktur, Organisation und Förderung
Telefon 0228 3772960
markuswolfdienstwebde
7. Kurzzeitpflege
Familien mit Angehörigen mit Behinderung brauchen manchmal eine mehrtägige Auszeit, um sich von der alltäglichen Belastung zu erholen. Es kann aber auch durch Erkrankung der Pflegeperson oder anderen Gründen eine vorübergehende Betreuung außerhalb der Familie notwendig werden. Dazu gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt bei Vorliegen eines Pflegegrades durch die Pflegeversicherung (Kurzzeitpflege) oder über Eingliederungshilfe durch das Sozialamt. Diese Hilfe ist vor Antritt bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Sozialamt zu beantragen.
Folgende Einrichtungen bieten in Bonn und der Region Kurzzeitpflege an:
- Kinderheim Dr. Dawo
Mörikeweg 18,
53359 Rheinbach
Telefon 02226 92230
www.kinderheim-dr-dawo.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Kinderheim Dr. Ehmann
Alexianerallee 5,
53721 Siegburg
Telefon 02241 252040
www.kinderheim-ehmann.de (Öffnet in einem neuen Tab) -
Kinderheim An der alten Eiche
An der alten Eiche 12,
53340 Meckenheim
Telefon 02225 3054
www.kinderheim-an-der-alten-eiche.de (Öffnet in einem neuen Tab) -
Lebenshilfe HPZ
Kellergasse 1,
53909 Zülpich-Bürvenich
Telefon 02425 709111
www.lebenshilfe-hpz.de (Öffnet in einem neuen Tab) -
Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof
Hauptstraße 132,
53639 Königswinter
Telefon 02223 7030
www.der-probsthof.de (Öffnet in einem neuen Tab) -
CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Straße 8,
53177 Bonn
Telefon 0228 951340
www.cjg-hjh.de (Öffnet in einem neuen Tab) -
Lebensort Martinshof
Milchpützweg 5,
53343 Wachtberg-Pech
Telefon 0228 9323750
www.lebensort-martinshof.de (Öffnet in einem neuen Tab)
8. Arbeit & Beruf
Der Übergang von der Schule zum Beruf kann neue Herausforderungen mit sich bringen. Viele Maßnahmen sind an einen gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation geknüpft. In vielen Fällen ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises erforderlich. Die folgende Liste enthält einige mögliche Anlaufstellen der Beratung und Information, deren Angebotspalette zur Orientierung jeweils wie folgt gekennzeichnet sind: A = Arbeit; B = Beruf; S = Studium
ABS Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg (IFD): Im Projekt STAR (Schule trifft Arbeitswelt) wird im Auftrag des LVR-Integrationsamtes Beratung und Begleitung im Übergang Schule-Beruf angeboten ( www.ifd-bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
A Bundesagentur für Arbeit: Hier werden berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen angeboten. Ein Reha-Berater der Agentur sollte möglichst bis zu zwei Jahre vor der voraussichtlichen Schulentlassung kontaktiert werden ( www.arbeitsagentur.de/bonn (Öffnet in einem neuen Tab)).
B Job-Coaching: Diese berufsbegleitende Leistung ist als vorübergehender Unterstützungsprozess angelegt. Ansprechpartner sind der jeweilige Kostenträger, die Anbieter von Jobcoachings, die Integrationsfachdienste und das Integrationsamt.
B Arbeitsassistenz: Diese bietet die Möglichkeit einer regelmäßigen Unterstützung am Arbeitsplatz, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Ansprechpartner für die Gewährung einer Arbeitsassistenz sind die Integrationsämter. Im Rahmen einer Reha-Maßnahme kann Arbeitsassistenz anfangs auch durch die Reha-Träger eingeleitet werden.
B „Budget für Arbeit“: Diese Leistung hat zum Ziel, Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
A AuReA@SALO (Autismus-Rehabilitation-Arbeit): Die Rehabilitationsmaßnahme der Salo-AG hat das Ziel, Menschen mit ASS in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (w ww.salo-ag.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
A Berufsbildungswerke (BBW): Weitere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ( www.bmas.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
AB Projekt Router gGmbH: Router hält inklusive Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote bereit ( www.projekt-router.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
B autWorker eG: Es gibt eine steigende Anzahl von Netzwerken von Menschen mit ASS, z.B. „autWorker eG“. Hier werden arbeitssuchende Menschen mit ASS und potenzielle Auftraggeber beraten.
S Universität Bonn: Beratungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: www.unibonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) / Kontakt: studierenmithandicapuni-bonnde.
ABS Persönliches Budget: Dieses Budget ist eine mögliche Form der Leistungserbringung, nähere Informationen unter: www.bmas.de (Öffnet in einem neuen Tab).
S KOMBABB: Informations- und Beratungsstelle zum Thema Studieren mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung in Bonn: www.kombabb.de (Öffnet in einem neuen Tab).
B Beratung, Information und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber bietet die Fachstelle für berufstätige Menschen mit Behinderungen im Amt für Soziales und Wohnen.
B Bonnfairbindet: Eine Initiative für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die rund um das Thema Inklusive Jobs in Bonn informiert und über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten berät: www.bonnfairbindet.de (Öffnet in einem neuen Tab).
AB Das Integrationsamt verhilft schwerbehinderten Menschen zu einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt: www.integrationsaemter.de (Öffnet in einem neuen Tab).
9. Wohnen
Erwachsen werden bedeutet immer auch, sich ein Stück vom Elternhaus zu lösen, „auszuziehen“ und einen neuen, von den Eltern unabhängigeren Lebensabschnitt zu beginnen. Diesen Entwicklungsschritt vollziehen Menschen mit ASS ebenso wie alle anderen Personen mit oder ohne Behinderung. In den meisten Fällen gelingt es Menschen mit ASS im Erwachsenenalter jedoch nicht, vollkommen selbstständig zu leben. Sie sind weiterhin auf Hilfe angewiesen, die sie in ihrem neuen Wohnumfeld außerhalb der engen Eltern-Kind-Beziehung durch Fachleute erhalten. Manchmal ist eine räumliche Veränderung schon im Kindes- oder Jugendalter erforderlich, wenn die notwendige Betreuung und Unterstützung für Eltern und Geschwister nicht mehr leistbar ist. Die Unterbringung in einem Heim, das den besonderen Bedürfnissen von Kindern und/oder Jugendlichen mit Autismus gerecht wird, kann den Betroffenen sowie ihren Angehörigen neue Chancen bieten. Abhängig vom individuellen Hilfebedarf der Menschen mit ASS kommen in jedem Lebensabschnitt verschiedene Wohnformen in Frage. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Mitarbeiter mit den Besonderheiten von Menschen mit ASS vertraut sind, dass sie deren Probleme und Bedürfnisse verstehen und die fachlichen Kompetenzen haben, in angemessener Weise darauf einzugehen.
Ausführliche und aktuelle Informationen und Beratung erhalten Sie über KoKoBe Bonn Rhein Sieg (Koordinierung, Kontakt und Beratung).
Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Familien betreut werden, leben in der Regel in Wohngruppen. Es gibt in der Region die Einrichtung Stiftung Die Gute Hand, in der ausschließlich Kinder und Jugendliche mit ASS wohnen. Weiterhin gibt es spezialisierte Wohngruppen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe integriert sind.
Für erwachsene Menschen mit ASS gibt es in der Region Bonn unterschiedliche Wohnformen. Sie können in einer Schwerpunkteinrichtung leben, d.h. in einem Wohnheim (meist mit angegliederter Tagesstruktur), in dem ausschließlich Personen mit ASS betreut werden. Angeboten werden diese vom Autismus Landesverband NRW e.V. und von der Stiftung Die Gute Hand.
Darüber hinaus besteht auch das Angebot, gemeinsam mit anderen Personen ohne Autismus in nicht-spezialisierten Wohngruppen zu wohnen. Diese Wohnform bieten grundsätzlich alle Einrichtungen der Behindertenhilfe an. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Nutzung eines eigenen Apartments im stationären Rahmen, bei dem im Hintergrund ganztägig ein Team von Mitarbeitern verfügbar ist. Zudem gibt es für Menschen, die in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben möchten, die den Alltag jedoch nicht ohne Unterstützung bewältigen können, das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens. Der Mensch mit ASS erhält dann eine individuelle persönliche Assistenz über die ambulanten Betreuungsdienste. In Bonn halten verschiedene Träger diese
Dienste vor, unter ihnen moveAUT Autismus Köln I Bonn e.V. Weitere Informationen zum Thema Wohnen sind vorrangig bei allen Wohnanbietern, Kostenträgern, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und bei den Facheinrichtungen für Autismus erhältlich.
Weitere Informationen unter:
- KoKoBe Bonn Rhein-Sieg
www.kokobe-bonn-rheinsieg.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Stiftung Die gute Hand
Telefon 02207 708101
stiftungdie-gute-handde - Autismus Landesverband NRW e.V.
Telefon 0211 56636358
infoautismus-nrwde - moveAUT (Bonn Autismus Köln | Bonn e.V.)
Telefon 0221 97725675
infomoveaut-koelnde
- Kontakt
- Ort
Kontakt
Ort
Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung
Hans-Böckler-Straße 5
53225 Bonn