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Bundesstadt Bonn

Corona-Inzidenzwert sinkt auf 126,8

Der Corona-Inzidenzwert für Bonn sinkt weiter. Am Montag, 10. Mai 2021, liegt er bei 126,8 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 418 bestätigte Neuinfektionen sind in den zurückliegenden sieben Tagen gemeldet worden.

Aktuell gibt es 904 Covid-19-Fälle. 233 Personen sind in Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben, 12.333 gelten als wieder genesen. Damit gibt es seit dem 28. Februar 2020 insgesamt 13.470 bestätigte Infektionen in Bonn. 2.231 Bonnerinnen und Bonner sind derzeit in Quarantäne. 

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn die Quarantäne für die von einem Corona-Ausbruch betroffene Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete verlängert. Sie gilt nun bis zum 16. Mai 2021. Die knapp 90 Menschen, die dort leben, dürfen das Gelände der Unterkunft nicht verlassen. Gleichzeitig gilt ein Besuchs- und Betretungsverbot.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 94 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 57 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 37 Personen liegen auf Intensivstationen, 32 von ihnen müssen beatmet werden.

Die Gesamtzahl der Erstimpfungen in Bonn liegt bei 132.491, die Gesamtzahl der Zweitimpfungen bei 35.648.

Vollständige Erstattung der Elternbeiträge für Mai und Juni 

Nachdem der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags nun zugestimmt hat, werden die Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni vollständig erstattet. Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hatte hier bereits eigeninitiativ entschieden, beide Monate zur Hälfte zu erstatten.

„Ich freue mich, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des Landes diesen Beschluss gefasst hat und jetzt Klarheit herrscht, dass die Elternbeiträge für Mai und Juni komplett erstattet werden. Das sind gute Nachrichten für alle Eltern, deren Kinder eine öffentlich geförderte Kindertagespflegestelle, Kita oder OGS in Bonn besuchen und die damit entlastet werden“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Die Abwicklung der Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni 2021 wird wie die bisherigen Erstattungen erfolgen. Eltern, die bereits im Mai den Betrag gezahlt haben oder bei denen dieser eingezogen wurde, erhalten den Beitrag erstattet. Für den Monat Juni wird dann kein Einzug vorgenommen. Sollten Eltern trotzdem bereits gezahlt haben, dann wird auch dies erstattet.

Schulen und Kindertagesstätten

Nachdem die Stadt Bonn in den vergangenen Tagen mehrfach unter der Schwellenwert von 165 beim Sieben-Tages-Inzidenzwert liegt, informiert sie über die Regelungen für den Schulbetrieb und die Betreuung in Kitas und Tagespflege.

Grundsätzlich gilt, dass das Land das Unterschreiten des Grenzwertes an fünf Werktagen in Folge feststellen muss. Diese Feststellung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsaministeriums. Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) unter  www.rki.de/inzidenzen (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlichten Werte.

Unterschreitet die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (der Sonntag wird dabei nicht mitgezählt und unterbricht die Zählung der aufeinander folgenden Werktage nicht) den Schwellenwert von 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des NRW-Gesundheitsministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück. Sobald der Stadt Bonn eine entsprechende Bekanntmachung für das Außerkrafttreten der Untersagung des Präsenzunterrichtes vorliegt, wird sie die Schulen informieren, an welchem Montag der Präsenzunterricht in Form des Wechselunterrichtes wieder aufgenommen werden darf.

Für Kitas und Tagespflege gilt nach der Coronabetreuungsverordnung, dass die Untersagung der Betreuung an dem Tag endet, an dem das NRW-Gesundheitsministerium das Unterschreiten des Schwellenwertes bekannt macht. Dann erfolgt eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Im eingeschränkten Regelbetrieb nach der Coronabetreuungsverordnung erfolgt die Betreuung unter Umsetzung der Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in festen Gruppen. Hierzu wird die individuelle Betreuungszeit um zehn Stunden eingeschränkt.