Vom 22. Juni 1998
Verzeichnis der Änderungen
Satzung vom | Geänderte Regelungen |
---|---|
02.07.2001 (ABl. S. 360) | §§ 5, 6, Gebührentarif (Inkrafttreten am 12.07.2001) |
02.10.2002 (ABl. S. 606) | §§ 2, 4 bis 11, Gebührentarif (Inkrafttreten am 01.02.2003) |
18.12.2006 (ABl. S. 1047) | §§ 2, 5, 9, 10, Gebührentarif (Inkrafttreten am 01.08.2007) |
27.10.2011 (ABl. S. 984) | §§ 1, 2, 4, 7, Gebührentarif (Inkrafttreten 01.01.2012) |
12.05.2015 (ABl. S. 530 ff.) | §§ 5, 6, 7, 8, 9, 10, Gebührentarif (Inkrafttreten am 01.08.2015) |
15.04.2016 (ABl. S. 543 ff.) | §§ 2, 6, 10, Gebührentarif (Inkrafttreten am 01.08.2016) |
22.03.2018 (ABl. S. 418 ff.) | §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, Überschrift Gebührentarif (Inkrafttreten am 01.08.2018) |
05.04.2019 (ABl. S. 235) | §§ 1 bis 10, Gebührentarif |
21.06.2022 (ABl. S. 309) |
§§ 5, 7, Tarif 2.8 des Gebührentarifs (Inkrafttreten am 01.08.2022) |
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18. Juni 1998 aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW.S. 666 / SGV.NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1997 (GV.NW.S. 458) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1996 (GV.NW.S. 586) folgende Satzung beschlossen:
§ 1: Gebührenpflicht
Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn und für die Vermietung von Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, erhoben. Die Anmeldegebühr wird mit der ersten Einteilung zu einem Unterrichtsangebot der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits (Landesprojekt) sowie bei kostenfreien Angeboten fällt keine Anmeldegebühr an.
§ 2: Maßstab der Gebühr
(1) Maßstab der Gebühr ist das Fach, die Unterrichtsform, die Unterrichtseinheit oder das Lebensalter entsprechend der Gebührenordnung und dem Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
(2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts bei 30 Minuten und 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33 Prozent erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
§ 3: Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, verpflichtet.
§ 4: Fälligkeit
(1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für ein Schuljahr. Sie sind in zwölf Raten, die monatlich zu jedem 5. fällig werden, zu bezahlen.
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden Schuljahr, wird die Unterrichtsgebühr für das betreffende Schuljahr anteilig für die eingeteilten Monate berechnet.
(3) Eine Änderung der Gebührenordnung bzw. des Gebührentarifs ist zu jedem Schulhalbjahr möglich.
§ 5: Ermäßigung
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. nebeneinander - wird auf Antrag gewährt. Die Ermäßigung wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gültig. Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes ist in jedem Fall eine Mindestgebühr von 120,00 Euro pro Schuljahr zu zahlen. Ausgenommen ist der Tarif 2.8 – JeKits Singen 2. bis 4. Jahr.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (Abs. 3),
Ermäßigungen können gewährt werden
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (Abs. 5).
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen sind, erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die Gebühr für das Mieten von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt. Bei der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht muss der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ein gültiger Bonn-Ausweis für die angemeldete Person vor Beginn des Unterrichts vorliegen, damit eine Ermäßigung gewährt werden kann.
Die Ermäßigung wird für die Dauer der Gültigkeit des Bonn-Ausweises gewährt. Folge-Bonn-Ausweise (bei schon bestehendem Unterricht in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn) werden ab dem Zeitpunkt der Vorlage in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn entsprechend ihrer Gültigkeit maximal für die vorangegangen sechs Monate rückwirkend akzeptiert. Sie müssen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn unaufgefordert vorgelegt werden.
(3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif sowie der Nummern 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende Familienermäßigung:
- Erste Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer der Familie = voller Gebührensatz,
- zweite Teilnehmerin bzw. zweiter Teilnehmer der Familie = 20 Prozent Ermäßigung,
- dritte Teilnehmerin bzw. dritter Teilnehmer der Familie = 40 Prozent Ermäßigung,
- jede weitere Teilnehmerin bzw. jeder weitere Teilnehmer der Familie = 60 Prozent Ermäßigung, mindestens aber 120,00 Euro pro Schuljahr
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer) gilt als erste Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer. Das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer) gilt als zweite Teilnehmerin bzw. zweiter Teilnehmer, etc.
(4) Im Falle einer durch Fachbereichsleitung, Fachlehrkraft und Schulleitung festgestellten besonderen Begabung, kann die Schulleitung bei Belegung mehrerer Fächer auf Antrag eine Ermäßigung im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel festlegen.
(5) Belegt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ausschließlich Ergänzungsfachunterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, ohne ein instrumentales oder vokales Hauptfach nach Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so kann die Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn an der Mitwirkung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers in dem betreffenden Ensemble besteht. Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif wird die Gebühr auf die Mindestgebühr nach § 5 (1) der Gebührenordnung ermäßigt. Für die Gewährung dieser Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der jeweiligen Ensembleleiterin oder des Ensembleleiters bei der Schulleitung notwendig. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 6 (3) geregelt.
§ 6: Ergänzungsunterricht/Studienvorbereitende Ausbildung
(1) Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach und ist nach Nr. 3.
Gebührentarif gebührenpflichtig.
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abteilung Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 Prozent gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen.
(3) Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe Schülerinnen und Schüler keine Gebühren erhoben:
Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonieorchester, Jugendblasorchester, Big Band Bad Godesberg, B4 Bigband, Mixed Bag Boogie Band Hardtberg, Kinder- und Erwachsenenchor sowie die im Ensemble- und Ergänzungsfächerverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Folk- und Percussionsensembles. Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles entscheidet die Musikschulleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Ensembleleitung.
§ 7: Unterrichtsausfall/Erstattungen
(1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn. 1.1.1 bis 2.5.1 und 2.7 Gebührentarif weniger als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28. Februar des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6 Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 30, 33 oder 36 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunzerrichts 1/30, 1/33 oder 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf des 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als
35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so
kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts
1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden Schuljahr, wird die Gebühr auf fristgemäßen schriftlichen Antrag anteilig dann erstattet, wenn das anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden für das Schuljahr nicht erreicht wird. Das anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden wird proportional unter Berücksichtigung der Anzahl der eingeteilten Unterrichtsmonate berechnet.
(3) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen.
§ 8: Regelungen zum Gruppenunterricht
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.2 Gebührentarif) eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus, so dass die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in der äquivalenten Unterrichtsform nach Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt.
§ 9: Einzelstundenkontingente
(1) Der Unterricht nach den Nrn. 2.3.1 bis 2.5.1 Gebührentarif kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils fünf Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
(2) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 bis 2.5.1 kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils fünf Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. Bei Kindern und Jugendlichen können Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht gebucht werden.
(3) Die Vergabe der Kontingente wird auf Antrag im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen.
§ 10: Vermietung/Ausleihe von Musikinstrumenten
(1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn können Musikinstrumente gemietet werden.
(2) Die Mietgebühr wird vom Beginn des Ausgabemonats bis zum Ende des Rückgabemonats berechnet. Sie wird monatlich fällig.
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente haften die Mieterinnen bzw. Mieter. Eine Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind ggf. durch die Mieterinnen und Mieter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden.
(4) Sofern Musikinstrumente von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn benötigt oder von Lehrkräften für Unterrichtszwecke eingesetzt werden, werden sie leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung gestellt.
(5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 Euro zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif).
§ 11: Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Bonn vom 30. März 1982 außer Kraft.
Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
Tarif-Nr. | Bemessungsgrundlage | Unterrichtseinheit Min./Woche | Jahresgebühr Euro | monatlich Euro | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | Grundfächer | - | - | - | ||||||||||||
1.1.1 | Musikalische Früherziehung (8 bis 10 Kinder pro Kurs) | 60 | 276,00 | 23,00 | ||||||||||||
1.1.2 | Musikalische Früherziehung (11 bis 13 Kinder pro Kurs) | 75 | 276,00 | 23,00 | ||||||||||||
1.2.1 | Musikalische Grundausbildung (8 bis 10 Kinder pro Kurs) | 60 | 276,00 | 23,00 | ||||||||||||
1.2.2 | Musikalische Grundausbildung (11 bis 13 Kinder pro Kurs) | 75 | 276,00 | 23,00 | ||||||||||||
1.3.1 | Eltern-Kind-Kurse (6 bis 7 Kinder pro Kurs) | 45 | 276,00 | 23,00 | ||||||||||||
1.3.2 | Eltern-Kind-Kurse (8 bis 10 Kinder pro Kurs) | 60 | 276,00 | 23,00 | ||||||||||||
- | Vokale-, instrumentale und tänzerische Orientierungskurse | - | - | - | ||||||||||||
1.4.1 | Orientierungskurse (4 bis 5 Kinder pro Kurs) | 45 | 420,00 | 35,00 | ||||||||||||
1.4.2 | Orientierungskurse (6 bis 8 Kinder pro Kurs) | 60 | 420,00 | 35,00 | ||||||||||||
2. | Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfach) | - | - | - | ||||||||||||
2.1.1 | Große Gruppe (4 bis 6 Schüler) | 45 | 480,00 | 40,00 | ||||||||||||
2.1.2 | Große Gruppe (4 bis 6 Schüler) | 60 | 600,00 | 50,00 | ||||||||||||
2.1.3 | Große Gruppe (ab 7 Schüler) | 60 | 540,00 | 45,00 | ||||||||||||
2.1.4 | Große Gruppe Erwachsene* | 60 | 804,00 | 67,00 | ||||||||||||
2.2.1 | Kleine Gruppe (2 bis 3 Schüler) | 45 | 600,00 | 50,00 | ||||||||||||
2.2.2 | Kleine Gruppe Erwachsene* | 45 | 804,00 | 67,00 | ||||||||||||
2.3.1 | Einzelunterricht | 30 | 720,00 | 60,00 | ||||||||||||
2.3.2 | Einzelunterricht Erwachsene* | 30 | 960,00 | 80,00 | ||||||||||||
2.4.1 | Einzelunterricht | 45 | 1.020,00 | 85,00 | ||||||||||||
2.4.2 | Einzelunterricht Erwachsene* | 45 | 1.365,00 | 113,00 | ||||||||||||
2.5.1 | Einzelunterricht | 60 | 1.188,00 | 99,00 | ||||||||||||
- | *)Erwachsene sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. | - | - | - | ||||||||||||
2.6 |
Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen
|
- | - | - | ||||||||||||
- |
Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht: ab 2 TN 30 Minuten / Woche ab 3 TN 45 Minuten / Woche ab 4 TN 60 Minuten / Woche |
- | - | - | ||||||||||||
- |
sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht:
|
- | - | - | ||||||||||||
2.7 |
Kooperationen mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die Vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer |
- | - | - | ||||||||||||
2.8 |
„Jedem Kind Instrumente, Tanzen ,Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstrumentes im zweiten bis vierten JeKits-Jahr mit ein. |
- |
- |
- | ||||||||||||
- | 1. Jahr JeKits | - | kostenlos | kostenlos | ||||||||||||
- | 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² | - | 312,00 | 26,00 | ||||||||||||
- | 2. Jahr JeKits (Tanzen)*² | - | 228,00 | 19,00 | ||||||||||||
- | 2. Jahr JeKits (Singen)*² | - | 78,00 | 6,50 | ||||||||||||
- | 3./4. Jahr JeKits (Instrumente)*² | - | 420,00 | 35,00 | ||||||||||||
- | 3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² | - | 228,00 | 19,00 | ||||||||||||
- | 3./4. Jahr JeKits (Singen)*² | - | 78,00 | 6,50 | ||||||||||||
- | *²) Die Empfänger*innen bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 Prozent. |
- | - | - | ||||||||||||
3. | Ergänzungsunterricht als Hauptfach | - | - | - | ||||||||||||
3.1 | Ergänzungsfächer | - | 216,00 | 18,00 | ||||||||||||
4. | Ermäßigungen | - | - | - | ||||||||||||
- |
Ermäßigungen werden gewährt: a) aus sozialen Gründen (§ 5 (2) Gebührenordnung) Ermäßigungen können gewährt werden: c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (§ 5 (4) Gebührenordnung) Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 (2) Gebührenordnung. |
- | - | - | ||||||||||||
5. | Überlassung von Musikinstrumenten | - | - | - | ||||||||||||
5.1 | Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,00 Euro zu entrichten. | - | - | - | ||||||||||||
5.2 | Die Mietgebühr beträgt für Musikinstrumente | - | - | - | ||||||||||||
5.2.1 | im 1. Jahr | - | 132,00 | 11,00 | ||||||||||||
5.2.2 | im 2. Jahr | - | 180,00 | 15,00 | ||||||||||||
5.2.3 | im 3. Jahr | - | 216,00 | 18,00 | ||||||||||||
6. |
Anmeldegebühr Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 14,00 Euro zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig. |
- | - | - |
Die vorstehende Gebührenordnung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Gebührenordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Gebührenordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- die Oberbürgermeisterin hat die Gebührenordnung vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bonn, den 22. Juni 1998
Dieckmann
Oberbürgermeisterin