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Bundesstadt Bonn

Verkehrswende mit bonnorange

Protected Bike Lanes, Umweltspuren und Radfahrstreifen

Dies ist eine Pressemitteilung von bonnorange

Die bonnorange AöR ist Teil der Verkehrswende in Bonn. Die Neuaufteilung des Raums für alle Verkehrsteilnehmenden bietet Chancen für eine fortschrittliche und nachhaltige Gestaltung der Kreislaufwirtschaft in Bonn, sie bedarf aber auch eines Umdenkens bei der Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge, damit sich die Unfallgefahr nicht erhöht. Das Befahren abmarkierter Radwege durch Fahrzeuge der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung ist gemäß der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich erlaubt und zur Unfallverhütung auch geboten. „Entweder es regnet, die Schranken sind zu oder man steht hinter der Müllabfuhr.“ So könnte die Erweiterung einer Grundregel des Lebens in Bonn aussehen. Während sich die Bonner*innen an den Regen und die Wartezeit an der Eisenbahntrasse durch die Stadt gewöhnt haben, entsteht hinter den Fahrzeugen von bonnorange immer wieder Ungeduld, die sich leider auch in Beschimpfungen und gefährlichen Fahrmanövern zeigt. Das tritt aktuell vermehrt dort auf, wo im Rahmen der Verkehrswende der Raum für Fahrradfahrende und den motorisierten Verkehr neu aufgeteilt wird. Wo sortieren sich da die Abfallsammlung und die Straßenreinigung ein?

Die Neuaufteilung des Verkehrsraums stellt kommunale Betriebe in ganz Deutschland vor die Herausforderung, auf die lokalen Maßnahmen zu reagieren. Auch die bonnorange AöR ist Teil der Verkehrswende. Das Kommunalunternehmen steigt auf klimaneutrale Antriebe um und weniger motorisierter Individualverkehr bietet die Chance, die Entsorgung umzuorganisieren – sei es gewonnene Flächen zukünftig auch für Abfallbehälter zu nutzen oder die Einsatzzeiten an das geringe Verkehrsaufkommen anpassen zu können. Eines steht dabei fest: bonnorange sensibilisiert die Bonner*innen zur Abfallvermeidung, damit die Mengen sinken, aber es werden in Bonn bis auf Weiteres Abfälle entstehen, die entsorgt werden müssen. Damit dies so gefahrlos wie  möglich funktioniert, wird das Fahrpersonal der bonnorange AöR regelmäßig geschult und technische Hilfsmittel genutzt – so engagiert sich bonnorange seit 2020 für mehr Verkehrssicherheit als offizieller Sicherheitspartner des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Aktion Abbiegeassistent und stattet alle Lkw ab 7,5 Tonnen mit Abbiegeassistenten aus.

Unerlässlich ist allerdings die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmenden. Das betrifft ganz konkret die Leerung von Abfallbehältern an Radfahrstreifen. Die öffentlichen Papierkörbe sind auf Gehwegen zu finden und Abfallgefäße werden satzungsgemäß zur Leerung am Fahrbahnrand bereitgestellt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten muss die bonnorange AöR die Radfahrstreifen befahren. Das ist gemäß Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung auch ausdrücklich erlaubt. So bleibt die Wegstrecke, über die die Behälter von den Mitarbeitenden bewegt werden müssen, möglichst kurz und sie müssen nicht die Wege anderer Verkehrsteilnehmenden kreuzen.

Wenn ein Fahrzeug der bonnorange AöR auf dem Radfahrstreifen steht, sind die Fahrradfahrenden auf die Rücksichtnahme des motorisierten Verkehrs angewiesen, wenn sie auf dessen Spur ausweichen. An anderen Stellen bleiben die Fahrzeuge von bonnorange auf der Fahrspur des motorisierten Verkehrs stehen. Dann muss der Radverkehr gekreuzt werden, um die Gefäße zum Fahrzeug zu transportieren. Das kann zum Beispiel bei einer Protected Bike Lane der Fall sein. Hier ist es einerseits wichtig, dass auch Fahrradfahrende ihr Tempo möglichst drosseln und mit erhöhter Vorsicht passieren. Leider ist es auch schon vorgekommen, dass Autofahrende beispielsweise auf die Umweltspur ausweichen, um ein Fahrzeug der bonnorange AöR rechts zu überholen. Das Kommunalunternehmen wird so schwere Eingriffe in den Straßenverkehr von den Ordnungsbehörden verfolgen lassen, um Leib und Leben ihrer Mitarbeitenden zu schützen.