Kostenlos getestet werden u.a. nur noch folgende Personengruppen:
- Behandelte Personen, Besucher*innen und Bewohner*innen in Krankenhäusern,
Rehabilitationseinrichtungen, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Einrichtungen für ambulante Operationen, in Dialysezentren, in ambulanter Pflege, in ambulanten Diensten oder in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulanten Hospizdiensten und Palliativversorgung, in Obdachlosenunterkünften sowie in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern; - Menschen mit Behinderungen, die nach § 29 Sozialgesetzbuch (SGB) IX Personen beschäftigen oder dort tätig sind;
- Pflegepersonen.
Personen, die sich aktuell aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Quarantäne befinden, haben keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Testung nach der Coronavirus-Testverordnung, auch wenn die „Freitestung“ zur Beendigung der Quarantäne für Arbeitgeber erforderlich sein sollte.
Ab dem 1. März 2023 sind weitere Änderungen zum Teststellenbetrieb angekündigt. Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung zum 28. Februar 2023 wird jeglicher Anspruch auf kostenlose Bürgertestung entfallen - und dadurch auch die kommunalen Beauftragungen für alle Teststellen, wie in Bonn durch das städtische Gesundheitsamt.
Welche Auswirkungen dies auf die Teststellenstruktur in Bonn haben wird, kann das Gesundheitsamt nicht einschätzen. Es ist aber damit zu rechnen, dass viele Teststellen ihren Betrieb beenden werden. Natürlich können Teststellen weiterhin Tests anbieten, allerdings fällt dann ausnahmslos ein Kostenbeitrag an.