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Bundesstadt Bonn

Keine Betreuung über längeren Zeitraum: Stadt erlässt künftig Elternbeiträge

Wenn künftig über einen längeren Zeitraum die Betreuung in öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsgrundschulen nicht stattfinden kann, erlässt die Stadt Bonn für einen Monat den Elternbeitrag.

Ein entsprechender Passus ist auf Beschluss des Rates der Stadt Bonn in die Elternbeitragssatzung aufgenommen worden. Konkret heißt es: Bei vorübergehenden Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere durch Betriebsstörungen, Streik, Naturereignisse oder behördlichen Schließungen, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung eines Monatsbetrages, wenn die Betreuungsleistung an mehr als 15 aufeinanderfolgenden regulären Betreuungstagen nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wurde. Es wird der Beitrag des Monates erlassen, in dem die überwiegende Schließung erfolgte.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass gerade Eltern durch den Ausfall an Betreuungszeiten einer großen Belastung ausgesetzt sind. Daher ist es der richtige Schritt, in einer solchen Ausnahmesituation Elternbeiträge zu erlassen bzw. zu erstatten, wenn die Betreuungsleistung über einen längeren fortgesetzten Zeitraum nicht erbracht werden kann.“