Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Newsletter Kultur Ausgabe 2/2024

• Neuigkeiten

Nachhaltigkeits-Checkliste zur Energieeffizienz

Kultureinrichtungen müssen ihren Energieverbrauch effizienter gestalten, um wirtschaftlich zu bleiben und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Damit dies gelingen kann, bietet „Sprint20“, ein Projekt des Aktionsnetzwerks Nachhaltigkeit, eine praktische Checkliste an. Diese umfasst eine Analyse des Ist-Zustands, um anschließend Energieverbräuche zu optimieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Relevant ist zudem der Punkt „Motivation“ und die Erstellung einer Langzeitplanung, bei der die Kultureinrichtungen ermutigt werden, Klimaschutz und Nachhaltigkeit als langfristige Verpflichtung anzusehen und Ressourcen dafür bereitzustellen.

Die Checkliste finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab).

• Preise, Wettbewerbe und Stipendien

Förderstipendien der Stadt Köln für junge Künstler*innen

Auch im Jahr 2024 vergibt die Stadt Köln zur Förderung junger Künstler*innen, je ein Förderstipendium in den Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zwei Stipendien im Bereich Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Komponist*innen Neuer Musik sowie Horst-und-Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik). Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 Euro dotiert. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind junge Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden (Jahrgang 1989 und jünger). Für das aus privaten Mitteln finanzierte Horst-und-Gretl-Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik, liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren (Jahrgang 1994 und jünger). Bewerber*innen müssen zudem in Nordrhein-Westfalen leben. Bewerbungsschluss ist der 14. März 2024 (Ausschlussfrist).

 Weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)

• Fördermöglichkeiten

Förderprogramm „Zur Bühne“ im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Mit „Kultur macht stark“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Die Angebote werden von lokalen Einrichtungen und Vereinen, die sich in Bündnissen für Bildung zusammenschließen, umgesetzt. Unter dem Titel „Zur Bühne“ organisiert der Deutsche Bühnenverein lokale Bündnisse für Bildung. In den Angeboten der Bündnisse wird bildungsbenachteiligten drei- bis 18-jährigen Kindern und Jugendlichen das Erlebnis von kollektivem Erarbeiten, Entwickeln und Präsentieren vermittelt. So gewinnen sie soziale Kompetenzen und mehr Verantwortungsbewusstsein, stärken ihre Identität und können ihre Persönlichkeit entfalten. Die nächsten Antragsfristen enden am 15. Februar bzw. am 1. Mai 2024. 

 http://www.zurbühne.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Talentcampus des Deutschen Volkshochschul-Verbandes

Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) ist einer von 27 Partnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Kultur erleben, Kreativität entfalten, Begabungen fördern: Das sind die Ziele der außerschulischen Ferienbildungsprojekte, die im „talentCAMPus“ gefördert werden. Die talentCAMPus-Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren, die in sozialen, bildungsbezogenen oder finanziellen Risikolagen aufwachsen. Wenn beispielsweise das Familieneinkommen gering ist oder die Eltern von Erwerbslosigkeit betroffen oder bedroht sind, wirkt sich dies oft negativ auf die Bildungschancen ihrer Kinder aus. Ein talentCAMPus eröffnet jungen Menschen mit Bildungsbarrieren neue Erfahrungsfelder und Perspektiven. Die Teilnahme ist für sie kostenfrei. Ein talentCAMPus wird immer von mindestens drei lokalen Bündnispartnern gemeinsam vor Ort umgesetzt. Jeder Bündnispartner bringt seine Expertise, sein Netzwerk und sein Know-how in das gemeinsame Projekt mit ein. talentCAMPus-Projekte können in drei unterschiedlichen Formaten umgesetzt werden. Ein "talentCAMPus klassisch" findet in den Schulferien statt, wird ganztägig durchgeführt und dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. "talentCAMPus kompakt" ermöglicht halbtägige Projekte. "talentCAMPus flex" ist als Brückenformat zwischen den Ferienzeiten gedacht und kann sowohl an Wochenendtagen als auch nachmittags an Schultagen umgesetzt werden. Die nächste Antragsfrist für den Projektstart Pfingstferien oder später ist der 1. März 2024. 

 Weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)

• Veranstaltungstipps