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Smart City Bonn

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ab sofort können Menschen, die gewerbsmäßig bzw. beruflich mit Lebensmitteln oder in Küchenräumen tätig sind, beim Bonner Gesundheitsamt an einer Onlinebelehrung teilnehmen.

Onlinedienstleistung Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ab sofort können Menschen, die gewerbsmäßig bzw. beruflich mit Lebensmitteln oder in Küchenräumen tätig sind, beim Bonner Gesundheitsamt an einer Onlinebelehrung teilnehmen. Eine erstmalige Hygieneunterweisung ist gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz vor der Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit verpflichtend. Diese kann nun schnell und einfach im digitalen Serviceportal der Stadt Bonn von zu Hause aus am eigenen Smartphone oder PC absolviert werden: Nachdem sich die Bürger*innen mit Ihrem Servicekonto NRW angemeldet und per eID ausgewiesen haben, werden in einem leicht verständlichen, kurzen Lehrfilm die wichtigsten Regeln zur Lebensmittelhygiene vermittelt und abgefragt. Im Anschluss erfolgt die Zahlung der Gebühr per Giropay, Lastschrift oder Paypal und die Belehrungsurkunde kann sofort heruntergeladen und ausgedruckt werden. Hiermit konnte ein weiteres praktisches Onlineangebot datenschutzkonform für die Bürger*innen der Stadt Bonn eingerichtet und damit die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. Weitere Informationen und das Onlineangebot finden Sie unter:  https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/707490/show (Öffnet in einem neuen Tab)