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Bundesstadt Bonn

Hygiene bei Open-Air-Veranstaltungen

Frisch, gesund und appetitlich - so bieten Lebensmittel auf Veranstaltungen uneingeschränkten Genuss. Der Erfolg einer Veranstaltung hängt nicht zuletzt von schmackhaften, sondern auch von sicheren Lebensmitteln ab. Hier tragen Lebensmittelunternehmer und -unternehmerinnen eine große Verantwortung.

Für Lebensmittelstände bei Open-Air-Veranstaltungen gibt es bestimmte Hygienevorschriften. Voraussetzung für den Betrieb eines Standes ist die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, infektionsschutzrechtlichen sowie kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit Lebensmitteln. Wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, ist ein Bußgeldverfahren oder die vorläufige Schließung des Standes möglich.

Generelle Hinweise


Zusätzliche Anforderungen für gewerbsmäßige Veranstaltungen


Hinweise und Kontakt

Diese Informationen können nicht alle betriebsspezifischen Besonderheiten erfassen. Deshalb sind eventuell weitere geltende Gesetze und Verordnungen des Lebensmittelrechtes zu beachten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung Bonn gerne zur Verfügung.

Kontakt Lebensmittelüberwachung