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Smart City Bonn

Solardachkataster Bonn

Das Solardachkataster Bonn, das seit 2010 in Betrieb ist und seinerzeit zu den ersten in Deutschland gehörte, wurde Ende September 2023 abgelöst.

Veröffentlicht am 28. September 2023

Per Mausklick den möglichen solaren Strom- und Wärmeertrag vom eigenen Hausdach zu ermitteln – das ist das Ziel eines Solardachkatasters. Das Solardachkataster Bonn, das seit 2010 in Betrieb ist und seinerzeit zu den ersten in Deutschland gehörte, wurde Ende September 2023 abgelöst durch das in vielen Funktionen und hinsichtlich der Bedienoberfläche modernere Solarkataster NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Das LANUV bietet neben einem Solarkataster zu Dachflächen auch ein Kataster zu Freiflächen-Photovoltaik-Potenzialen an. Das „Solarkataster.NRW“ ist Teil des digitalen „Energieatlas.NRW“, der auch weitere Online-Karten zum Beispiel zu Windenergiepotenzialen sowie ein Wärmekataster enthält. Das Solarkataster NRW ist unter folgendem Link erreichbar: www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster

Gebäudescharfe Dachflächenpotenziale

Wie aus dem Bonner Solardachkataster gewohnt, können Bürger*innen auch im Solarkataster NRW über die Adress- oder Koordinateneingabe gebäudescharfe Dachflächenpotenziale für Photovoltaik und Solarthermie inklusive der installierbaren Leistung in Kilowatt Peak sowie der installierbaren Absorberfläche in Quadratmetern abfragen – wahlweise mit Karten oder einem Luftbild als Hintergrund. Angeschlossen sind Ertragsrechner, mit denen der erwartbare Solarstromertrag beziehungsweise Wärmeertrag in Kilowattstunden pro Jahr und der damit verbundene geringere CO2-Ausstoß berechnet werden können. Auch Wirtschaftlichkeitsprognosen sind damit möglich.
Das Solarkataster NRW klassifiziert die für Solarmodule geeigneten Dachflächen farblich nach der Süd-/Nord-/West- und Ostausrichtung sowie der Kategorie „Flachdach“ (bei einer Dachneigung von zehn Grad oder weniger). Teilflächen-Potenziale sind damit leichter erstellbar.

Potenziale für Freiflächen-Photovoltaik

Das Solarkataster NRW bietet zusätzlich Detailkarten zu den Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen – welche Bonn laut Klimaplan in einer Größenordnung von 200 Megawatt Peak ermöglichen möchte. Zum Beispiel sind im Außenbereich in einem 200 Meter Randstreifen um die Bonner Autobahnen und Schienenwege Photovoltaik-Freiflächenanlagen laut Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert – das bedeutet, dass kein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, sondern eine Baugenehmigung ausreicht.
Innerhalb eines 500 Meter Randstreifens um Autobahnen und Schienenwegen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-2023) förderfähig, benötigen allerdings einen Bebauungsplan. Auch darüber hinaus hat Bonn laut Solarkataster NRW Potenziale auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen zum Beispiel für Agri-Photovoltaik – Bedingung ist allerdings auch hier die vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans.

Datengrundlagen für das Solarkataster NRW

Das Solarkataster NRW wurde auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten erstellt. Aus diesen wurde ein flächendeckendes digitales Oberflächenmodell in einer Auflösung von 0,5 Metern für die Dachflächenanalyse und von drei Metern für die Freiflächenanalyse erzeugt. In einem zweiten Schritt wurde aus Daten des Deutschen Wetterdienstes die solare Einstrahlung sowie die prozentuale Verschattung der Dachflächen errechnet – und zwar unter Berücksichtigung der tages- und jahreszeitlich wechselnden Einstrahlung. Verschattungen können durch Bäume, angrenzende Gebäude, Dachaufbauten oder Geländeerhöhungen verursacht werden.

Welche Dächer sind geeignet?

Als geeignete Flächen sind Dachflächen ausgewiesen, auf denen mit einem Solarstromertrag von mindestens 650 Kilowattstunden pro Kilowattpeak (das heißt bei einer Einstrahlung von circa 814 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) zu rechnen ist und die weniger als 20 Prozent verschattet sind. Zudem sind geneigte Dachflächen mindestens sieben Quadratmeter groß. Bei Flachdächern wird angenommen, dass bei einer Aufständerung nach Süden 40 Prozent der Fläche genutzt werden kann. Flachdächer müssen daher mindestens eine Größe von 17,5 Quadratmetern aufweisen, um als geeignet eingestuft zu werden. Das LANUV aktualisiert die Daten regelmäßig – für den Südwesten NRWs inklusive Bonn ist die nächste Aktualisierung für Anfang 2024 geplant.

Bautechnische Faktoren wie der Zustand und die Statik des Daches oder Gebäudes können auf der Datengrundlage von Solarkatastern nicht erfasst werden. Hierfür ist im Einzelnen eine gesonderte fachmännische Prüfung erforderlich.