Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Bonn verleiht. Mit ihr werden Personen geehrt, die sich in herausragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben.
Über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde entscheidet der Rat; erforderlich ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tode des Beliehenen. Es kann posthum weder verliehen noch entzogen werden.