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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ombudsstelle

Überblick

Aufgaben der Ombudsstelle:

Die Ombudspersonen erfüllen die Aufgaben unparteiischer und unabhängiger Schlichter. Sie sollen Unstimmigkeiten zwischen Bürger*innen sowie der Verwaltung unbürokratisch regeln. Dabei werden sie von einer Geschäftsstelle unterstützt.

Aufgabe der Ombudspersonen ist es, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, in dem die Argumente der Streitbeteiligten unparteiisch geprüft, abgewogen und soweit es möglich ist, rechtlich bewertet werden. Unter Berücksichtigung potentieller Schäden, Aufwände und Kosten soll gegebenenfalls ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden.

Die Ombudsmänner und Ombudsfrauen der Bundesstadt Bonn sind und waren keine Mitarbeitenden der Stadt Bonn, sondern nur für die Ombudsstelle ehrenamtlich tätig.

Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens durch die Ombudsstelle zunächst das Gespräch mit Ihrer Sachbearbeitenden suchen, um den Bescheid oder die Maßnahme durch das zuständige Fachamt überprüfen zu lassen.

In einer Vielzahl der Fälle, lässt sich bereits auf diesem Weg eine schnelle und unkomplizierte Lösung für ein bestehendes Problem herbeiführen.

Bestehen nach der Überprüfung des Fachamtes noch immer ernsthafte Zweifel an der Recht- oder Zweckmäßigkeit der Maßnahme, kommt ein Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle in Betracht.  

Bitte beachten Sie, dass das Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle keine aufschiebende Wirkung gültiger Rechtsbehelfsfristen hat.