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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Integrationskonzept der Bundesstadt Bonn

Überblick

Integration ist ein sehr großes, in Bezug auf alle Facetten und Akteure auch unübersichtliches Thema und immer in Veränderung. Ein kommunales Integrationskonzept ist daher wichtige Orientierung und Richtschnur manchmal auch Ideengeber für alle Integrationsakteure, denn es formuliert neben Zielen und Notwendigkeiten auch die Haltung der Kommune. Im Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sind kommunale Integrationskonzepte zudem Voraussetzung für die Landesförderung der Kommunalen Integrationszentren.

Das Integrationskonzept der Stadt Bonn zeigt auf, welche Bedarfe es gibt („Das ist nötig“), benennt aber auch, was geplant ist („Das plant die Stadt Bonn“). Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt Bonn alles selbst umsetzt, sondern meint auch Vorhaben, die sie ermöglicht, fördert, initiiert oder empfiehlt. Die Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern sind nicht alleine durch die Stadt umsetzbar und bedürfen der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren in ihren Zuständigkeitsbereichen. 

Schwerpunkte werden in acht Handlungsfeldern gesetzt:

  • Sprachbildung und Sprachförderung
  • Bildung und Kultur
  • Berufliche Integration
  • Gesundheit und Altenhilfe
  • Sport, Freizeit und Begegnung im Stadtteil
  • Flüchtlinge – Aufnahme, Unterbringung und Betreuung
  • Antidiskriminierungsarbeit
  • Interreligiöser Dialog

Das Integrationskonzept ist kein vollständiges und abgeschlossenes Werk, sondern Teil eines kontinuierlichen Prozesses. Es dient der gemeinsamen Weiterarbeit aller Akteure, die sich für eine gelingende Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft einsetzen. Viele Einrichtungen und Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen leisten in Bonn aktive Integrationsarbeit. Der Stadt Bonn war es wichtig, sie an der Entwicklung des Integrationskonzeptes zu beteiligen und ihre Kompetenzen und Erfahrungen in die Weiterentwicklung der Integrationsarbeit einzubeziehen.

Das Integrationskonzept wurde dem Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 vorgelegt.