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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Fachdienst Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Überblick

Der Fachdienst Eingliederungshilfe ist Ansprechpartner für Beratung und Hilfen für Kinder und junge Menschen mit Behinderung. Die Stadt Bonn ist in der Eingliederungshilfe Kostenträger für Leistungsberechtigte junge Menschen mit einer seelischen Behinderung gem. SGB VIII oder mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung gem. SGB IX. Insbesondere ist der Fachdienst zuständig für Inklusionsassistenzen an Schulen, Autismus-Therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häuslichen Umfeld, Mobilitätshilfen, Heilpädagogische Tageseinrichtungen und im Einzelfall auch Leistungen analog zum SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege.

Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim, Kindern in Pflegefamilien und Erwachsene ist der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 7 zuständig und für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 4.

Eine Übersicht der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie auf folgender Seite:  Wer hilft wann? - Landschaftsverband Rheinland (Öffnet in einem neuen Tab)