Überblick
Der Fachdienst Eingliederungshilfe ist Ansprechpartner für Beratung und Hilfen für Kinder und junge Menschen mit Behinderung. Die Stadt Bonn ist in der Eingliederungshilfe Kostenträger für Leistungsberechtigte junge Menschen mit einer seelischen Behinderung gem. SGB VIII oder mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung gem. SGB IX. Insbesondere ist der Fachdienst zuständig für Integrationsassistenzen an Schulen, Autismus-Therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliches Budget, Assistenz im häuslichen Umfeld, Mobilitätshilfen, Heilpädagogische Tageseinrichtungen und im Einzelfall auch Leistungen analog zum SGB XI oder SGB XII, wie z.B. Kurzzeitpflege oder generell Hilfe zur Pflege.
Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim, Kindern in Pflegefamilien und Erwachsene ist der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 7 zuständig. Anträge für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt nimmt der Landschaftsverband Rheinland, hier Dezernat 4, entgegen.