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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Sperrmüllentsorgung durch persönliche Abgabe (bonnorange AöR)

Sperrmüll kann in Bonn gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Für die Abgabe größerer Mengen (größer zwei Kubikmeter) ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.

Überblick

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können. In der Regel handelt es sich um sperrige, brennbare Abfälle (Hausrat) wie Möbel und andere Haushaltsgegenstände, die im Privathaushalt angefallen sind und die wegen ihres Umfanges oder Gewichtes nicht über die Restmüllbehälter entsorgt werden können. Meistens handelt es sich zum Beispiel um Stühle, Tische, Schränke und anderes Mobiliar sowie Teppiche, Matratzen und Federbetten, aber auch Bodenbeläge (Teppiche, PVC, Laminat). Diese sperrigen Abfälle können zu den Wertstoffhöfen gebracht werden. Sie sind für die Anlieferung haushaltsüblicher Mengen ausgelegt (maximal zwei Kubikmeter) und können grundsätzlich nur mit einem Pkw, maximal mit Anhänger angefahren werden.

Als größere Menge gelten Mengen, die nicht mehr im normalen Kofferraum eines Personenkraftwagens oder mit einem Anhänger transportiert werden können. Für sie ist ein Herkunftsnachweis der Abfälle erforderlich. Die Anlieferung erfolgt direkt bei der Müllverwertungsanlage Bonn.