Überblick
Grundstücksvermessungen sind erforderlich zur Teilung von Grundstücken mit dem Ziel, neue (Bau-) Grundstücke zu bilden und die Grundstücksgrenzen mit Grenzzeichen abzumarken.
Vorgehen
Grundstücksvermessungen werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder durch das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation ausgeführt.
Alle Grundstücksvermessungen werden bei dem Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Die zur Berichtigung des Grundbuches erforderlichen Fortführungsmitteilungen werden von dem Amt für Bodenmanagement und Geoinformation erstellt und der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer übersandt.
Benötigte Dokumente
Schriftlicher Antrag mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
Kosten
Kosten gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NW.
Kontakt
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Liegenschaftskataster
Übernahme von Grundstücksvermessungen in das Liegenschaftskataster
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Montag, Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Alexander Staudt | 0228 772788 | alexander.staudtbonnde |