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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Recycling-Baustoffe (RCL)

Überblick

Beim Straßen- und Erdbau können für einige Einsatzgebiete wieder aufbereitete Baustoffe aus Abbrüchen verwendet werden. Um zu verhindern, dass es durch Auslaugungen aus diesen Materialien zu einer Beeinträchtigung der Boden- oder Grundwasserqualität kommt, werden Anforderungen an die Qualität und die Einbaubedingungen gestellt. Zur Prüfung, ob diese Anforderungen eingehalten werden, ist eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung bei der Unteren Umweltbehörde einzuholen.

Die Verwendungsmöglichkeiten sind in dem Erlass "Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau" dargestellt (siehe unter Formulare und Links).
In Trinkwasserschutzgebieten gelten strengere Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von RCL-Material.
Für den Straßenbauträger sowie die öffentlich-rechtlichen Träger der Baulast gelten die Verwertererlasse beim Einsatz güteüberwachter mineralischer Stoffe unmittelbar. Bei Firmen und privaten Bauherren ist dagegen für den Einbau von Recycling- Baustoffen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Es gelten die so genannten „Verwertererlasse“ vom 09.10.2001. Danach dürfen nur aufbereitete und güteüberwachte mineralische Baustoffe der Güteklassen RCL I und RCL II entsprechend der in den Erlassen angegebenen Verwendungsmöglichkeiten eingebaut werden.