Überblick
Eine Steuerermäßigung kann auf Antrag für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gewährt werden.
Die Hundesteuer für Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde eingesetzt sind, wird auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt.
Benötigte Dokumente
Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) müssen dem Antrag eine Kopie des Bewilligungsbescheides beilegen.
Andere Antragsteller müssen folgende Unterlagen in Kopie dem Antrag beifügen:
- Bescheinigung über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bewilligungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nebst Anlagen, et cetera),
- eventuell Bescheinigung über Unterhaltsleistungen
- Bescheinigung über die Höhe der Miete
- Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
- eventuell Wohngeldbescheid
Rettungshunde:
Die Hundesteuer wird auf Antrag für Hunde, die von einer natürlichen Person gehalten werden, aber regelmäßig als Rettungshunde bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Bonn anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, auf die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen. Der regelmäßige Einsatz im Rettungshundewesen ist von der betreibenden Organisation einmal im Kalenderjahr sowie auf Anforderung durch das Kassen – und Steueramt der Stadt Bonn nachzuweisen.
Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, wird diese zeitlich befristet gewährt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden.
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Ort
Steuern
Hundesteuer - Steuerermäßigung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Telefonische Öffnungs- und Servicezeiten
- Montag und Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag und Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr
- Mittwoch keine Öffnungs- und Servicezeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Servicetelefon | 0228 772370 | steueramtbonnde |