Überblick
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Erreichbarkeitshinweis:
Die Mitarbeiter*innen der „Hilfen innerhalb von Einrichtungen“ sind in der Zeit vom 24.11.2023 - 08.12.2023 telefonisch nicht erreichbar. Ihre Anliegen können Sie wie folgt übermitteln:
- schriftlich per Post an die Adresse:
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
50-231/232
53103 Bonn - per Fax an die Nummer: 0228 77 961 98 38
- per Mail an die Adresse: heimhilfebonnde
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Die Bearbeitung Ihres Anliegens nimmt aktuell aufgrund der angespannten personellen Situation und der großen Anzahl von Anträgen und Nachfragen einige Zeit in Anspruch. Sie werden gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen und eine schriftliche Rückmeldung abzuwarten.
Bevor Sie in ein Pflegeheim einziehen, sollten Sie klären, welche alternativen ambulanten Angebote zur Verfügung stehen, damit Sie in Ihrer eigenen Wohnung bleiben können.
Informationen über das sehr umfangreiche ambulante Hilfesystem stehen im Informationssystem Bonner Adressbuch Soziales (BABS) zur Verfügung.
Eine persönliche Beratung - sowohl über ambulante Versorgungsangebote als auch über das Angebot geeigneter Heimplätze - erfolgt auf Wunsch durch die Mitarbeitenden der Fachstelle Alter und Pflege im Haus der Bonner Altenhilfe. Eine Übersicht über freie Heimplätze erhalten Sie über die Datenbank des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens, den Link finden Sie am Ende dieser Seite unter "Formulare und Links".
Sollten das Einkommen und das Vermögen zur Finanzierung des Heimplatzes nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Mögliche Pflegekassenleistungen sind vorrangig einzusetzen.
In jedem Fall, in dem eine Heimaufnahme ansteht und die (Rest-) Kosten durch den Sozialhilfeträger zu decken sein werden, muss die Heimbedürftigkeit geprüft werden. Das Formular „Antrag auf Feststellung der Heimbedürftigkeit“ finden Sie unter "Formulare und Links". Bei nachgewiesenen Pflegegraden 4 und 5 sowie bei Pflegegrad 3 ab 65 Jahren ist das Formular entbehrlich.