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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Blindengeld und Hilfe für Blinde und Gehörlose

Überblick

Der Landschaftsverband Rheinland ist zuständig für die Gewährung der Blinden- und Gehörlosengelder (GHBG). Diese werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge können sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der Stadt Bonn eingereicht werden.

Personen ab 60 Jahre können zusätzlich zum Blindengeld auch Blindenhilfe beantragen. Die Stadt Bonn unterstützt bei der Antragstellung und bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Blindenhilfe.