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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Baumfällarbeiten/Baumschnitt

Überblick

Bäume dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden. Zum Erhalt des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn stehen grundsätzlich alle

  • Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 cm und
  • Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 cm

(gemessen in 100 cm über dem Erdboden) unter Schutz.

Einzelheiten sind der städtischen Baumsatzung zu entnehmen.