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Bundesstadt Bonn

Organisation

Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Jugendhilfeplanung ist rechtlich verpflichtend und ein unverzichtbares Instrument, um die Struktur zielgruppenbezogener und sozialraumorientierter Angebote für junge Menschen bedarfsgerecht zu steuern.

Die Jugendhilfeplanung sichert und plant ein quantitativ ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot, das sich an den Wünschen junger Menschen orientiert. Insofern berücksichtigt Jugendhilfeplanung im Rahmen ihrer Planungsverantwortung die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien und die Situation in den jeweiligen Stadtteilen.

Bei der Entwicklung der Angebotsstruktur werden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe beteiligt. Die Abstimmungsprozesse zwischen Jugendhilfeplanung und den Trägern erfolgen kooperativ, um in gemeinsamer Verantwortung die Lebenskompetenz junger Menschen zu fördern.

Jugendhilfeplanung ist unter anderem für den Kinder-und Jugendförderplan, die Planung der Betreuungsplätze für Kinder in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, der Einrichtungen Offener Jugendarbeit und der öffentlichen Spielplätze zuständig.

Zu den Aufgaben des Sachgebiets Jugendhilfeplanung gehört außerdem die Koordinierung und Weiterentwicklung der Kommunalen Präventionskette. Mit der Kommunalen Präventionskette schafft die Stadt Bonn ein System vorbeugender Maßnahmen, durch die Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung – von der Geburt bis zum Übergang ins Berufsleben oder Studium – unterstützt und begleitet werden. Damit geht eine Vernetzung der Akteure einher, die sich in Bonn für ein gelingendes Aufwachsen und die soziale Teilhabe junger Menschen einsetzen. Sie sind nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe zu finden, sondern auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, im Sozialwesen, im Gesundheitsbereich, in Kultureinrichtungen und im Sport. Die Kommunale Präventionskette bildet ein Dach für die Zusammenarbeit all dieser Akteure, sie fördert eine systemübergreifende Abstimmung und Planung im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Den ersten Teil der Kommunalen Präventionskette bilden die Frühen Hilfen (für Kinder von null bis drei Jahren), den zweiten Teil das Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ (für Kinder ab vier Jahren und Jugendliche).

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