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Bundesstadt Bonn

Mit der Linie 63 durch Buschdorf

Die Stadtbahnlinie 63 wird im Bonner Norden verlängert. In Zukunft soll sie von Tannenbusch weiter durch Buschdorf bis zum Nordfriedhof fahren.

Bonner Nahverkehr 2035+: Der Ausschnitt zeigt Buschdorf und die geplante Verlängerung der Linie 63.

Wenn die Linie 63 verlängert wird, können die Fahrgäste an der heutigen Haltestelle Buschdorf in Zukunft zwei Stadtbahnen nehmen: die 16 sowie die 63. Die 63 soll in Zukunft weiter in den Stadtteil hinein und bis zum Nordfriedhof fahren. Dafür müssen neue Gleise gebaut werden. Die 63 fährt dann entlang einer stillgelegten Bahntrasse der Rheinuferbahn, die heute noch immer durch Buschdorf verläuft und nicht bebaut wurde. Am nördlichen Rand von Buschdorf soll eine neue Verbindungskurve die heutige Stadtbahnstrecke mit der neuen Strecke im Stadtteil verbinden.

Dank der Verlängerung wird der Nahverkehr im Bonner Norden deutlich gestärkt. Denn die 63 schließt zukünftig neben der Ortsmitte von Buschdorf auch das Gewerbegebiet Buschdorf an. Haltestellen sollen im Bereich der Friedlandstraße, der Otto-Hahn-Straße, der Schlesienstraße (Gewerbepark) und der Friedrich-Wöhler-Straße (Nordbahnhof) entstehen. Die bisher in Tannenbusch-Mitte endenden Bahnen sollen dann ganztags an allen Tagen die neue Trasse befahren und an allen vier neuen Haltestellen Umsteigemöglichkeiten auf die bestehenden Buslinien bieten.

Die Verwaltung wird die Vorplanung und die Ergebnisse einer Standardisierten Bewertung kurzfristig abschließen und im Herbst 2023 in die politische Beratung bringen.

Eine Standardisierte Bewertung beantwortet die bedeutsame Frage, ob ein Projekt volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Volkswirtschaftlich sinnvoll bedeutet: Kosten und Nutzen eines Projekts werden für die Allgemeinheit betrachtet – also nicht nur die Folgen für einzelne Gruppen wie Anwohner*innen oder Pendler*innen, sondern z. B. auch Umweltfolgen, die alle betreffen. Zum anderen ist eine Standardisierte Bewertung Grundlage dafür, dass die Stadt Fördermittel von Land und Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Finanzierung der Infrastruktur beantragen kann.

Der Rat der Stadt Bonn hatte die Stadtverwaltung im September 2020 beauftragt, mit Priorität alle planerischen, technischen und rechtlichen Schritte, eine Nutzen-Kosten-Analyse sowie eine Standardisierte Bewertung durchzuführen. Eine eventuelle Verlängerung der Stadtbahn nach Auerberg und/oder der zurzeit an der Ecke Pariser/Kopenhagener Straße endenden Straßenbahnlinie 61 Richtung Buschdorf soll erst im Anschluss optional verfolgt werden.