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Bundesstadt Bonn

Verstorbene Tiere

Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Die ordnungsgemäße Beseitigung soll das Auftreten oder die Verbreitung von Tierseuchen verhindern. Die Entsorgung erfolgt über die Firma

Gustav Denzin Tierkörperverwertung
Unternehmen der Jean Schaap GmbH
Averbeck 51
48619 Heek
Telefon 02568 93100
Telefax 02568 1277

Es ist möglich, einzelne verstorbene Haustiere, zum Beispiel Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche Kleintiere, auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Dabei müssen die Tierkörper mit einer 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt werden.

Voraussetzung für das Begraben auf eigenem Grundstück ist jedoch, dass sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet und das Vergraben des Haustieres durch die Veterinärdienste zugelassen ist.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Haustier auf eigenem Grundstück zu begraben, wenden Sie sich – am besten telefonisch oder per E-Mail – an die Veterinärdienste der Stadt Bonn.

Amt für Umwelt und Stadtgrün
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste

Tierkörperbeseitigung

Neben der Abgabe von verstorbenen Haustieren beim Haustierarzt besteht die Möglichkeit, die  Tiere zur Kleintierkörpersammelstelle zu bringen. Tote oder überfahrene Tiere im öffentlichen Bereich können unter der Telefonnummer 0228 5552720 bei „bonnorange“ gemeldet werden. Weitergehende Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten von „bonnorange“.