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Was ist das Programm „Lead City“ beziehungsweise „Modellstadt“?
In vielen Städten werden die Luftgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NOx) nicht eingehalten. In diesen Städten drohen daher Fahrverbote. Und dem Bund droht eine Strafe wegen der Verletzung der entsprechenden EU-Vorgaben. Um dies abzuwenden machte der Bund im Februar 2018 der EU-Kommission unter anderem den Vorschlag, „Lead Cities“, das heißt Modellstädte, zu bestimmen. Das Ziel des Projekts ist es, in Städten, in denen es Probleme mit der Luftreinhaltung (Grenzwerte für Stickstoffdioxid) gibt, testweise größere Maßnahmen für Verbesserungen zu erproben und somit Wege aufzuzeigen, wie Diesel-Fahrverbote vermieden werden können. Neben Bonn sind auch die Städte Essen, Mannheim, Reutlingen und Herrenberg ausgewählt worden. Die Förderung soll im Durchschnitt 95 Prozent betragen.
Das Programm „Lead City“ ist nicht identisch mit anderen Programmen wie dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundes oder dem NRW-Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“, welche die Bundesstadt Bonn ebenfalls in Anspruch nehmen will.
Wie und durch wen wurden die Maßnahmen ausgewählt?
Der Bund hatte die Bundesstadt Bonn gebeten, Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Die Stadt legte im März 2018 eine Liste mit insgesamt 60 Vorschlägen vor, die breit angelegt war und auch Maßnahmen im Radverkehr und zum Ausbau von Bahnstrecken beinhaltete. Aus dieser Liste wurden auf Wunsch des Bundes maximal zehn Vorschläge identifiziert. Aus den verbliebenen zehn Maßnahmen wählte der Bund die drei Pakete aus, die nun gefördert werden sollen.
Was soll in Bonn gefördert werden?
Der Bund wählte drei Maßnahmenbereiche aus, die im Gesamtzeitraum bis 2020 mit insgesamt circa 37,6 Millionen Euro gefördert werden sollen:
Innovative Tarifangebote
Angebotsverbesserungen im ÖPNV
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Diese Festlegung des Bundes ist für die Stadt verbindlich. Die Maßnahmen wurden innerhalb dieses Rahmens durch die Stadt noch geringfügig modifiziert und konkretisiert.
Wie lange wird es die Förderung geben?
Der Förderzeitraum ist auf die Jahre 2018 bis 2020 beschränkt.
Was passiert nach Ablauf der Förderung?
Gegen Ende des Förderzeitraums wird eine Evaluierung stattfinden, wie gut die Maßnahmen angenommen wurden und welche Wirkung sie auf die Luftreinhaltung haben. Der Bund hat bislang eine Ausweitung der Förderung über 2020 hinaus verneint. Die Stadt hat die Bundesministerien bereits darauf hingewiesen, dass nur mit einer Anschlussförderung die dauerhafte Umsetzung der Maßnahmen über 2020 hinaus garantiert werden könnte.
Es wird grundsätzlich in den Gremien der Entscheidungsträger, insbesondere der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises, darüber zu entscheiden sein, ob und wenn ja welche Maßnahmen - eventuell modifiziert - fortgeführt werden.