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Das größte Potenzial an erneuerbaren Energien in Bonn hat die Solarenergie – das zeigt unter anderem das Bonner Solardachkataster. Die Nutzung dieses Potenzials ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Laut Solardachkataster sind rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet. Von Solaranlagen profitiert nicht nur das Klima durch die erneuerbare Energieerzeugung, sondern es profitieren auch Eigentümer*innen oder Mieter*innen: Sie können den erzeugten Strom und die erzeugte Wärme unmittelbar selbst im Haus nutzen. Das senkt die Energiekosten. Nicht selbst genutzter Strom aus der Photovoltaikanlage kann gegen eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz (Bonn Netz GmbH) eingespeist werden, so dass der Netzstrom deutschlandweit klimafreundlicher wird.
Während Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden von Elektriker*innen fachgerecht in Betrieb genommen werden müssen, dürfen Stecker-Solaranlagen bis 600 Watt Einspeiseleistung („Balkonkraftwerke“) selbst angeschlossen – bzw. einfach eingestöpselt – werden.
Die Stadt Bonn fördert Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen, Solarthermie-Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Heizungsunterstützung, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Stecker-Solargeräte mit einem Investitions-Zuschuss. Auch ein Dachgutachten zur Prüfung, ob Ihr Dach für Ihre geplante Solaranlage geeignet ist oder zunächst modernisiert werden muss, können Sie sich fördern lassen.
Zusätzlich gibt es Bonus-Zuschüsse für kombinierte Dachbegrünung und für EEG-Mieterstrommodelle. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Pächter*innen von Dach- oder Fassadenflächen, wenn sie dort Solaranlagen installieren und betreiben, sowie Wohnungs-Mieter*innen, soweit es um Stecker-Solargeräte geht. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt.
Mehr soziale Gerechtigkeit: Hohe Förderung von Stecker-Solaranlagen
Stecker-Solargeräte bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Mikro-Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, der direkt im Hausnetz genutzt wird. Dieser Mikro-Wechselrichter darf derzeit maximal 600 Watt Einspeiseleistung aufweisen – bezogen auf einen Endstromkreis, d.h. je Wohneinheit. Die Stadt Bonn fördert den Kauf solcher Stecker-Solargeräte (Fördermodul M13). So können auch Menschen mit geringerem Einkommen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig durch den geringeren Strombezug aus dem Netz ihre Stromrechnung um 10 bis 15 Prozent senken.
Eigentümer*innen erhalten für Stecker-Solargeräte bis 600 Watt Einspeiseleistung bis zu 300 Euro. Mieter*innen erhalten einen Zuschuss von bis zu 600 Euro. Der Zuschuss ist abhängig von der Einspeiseleistung des Mikro-Wechselrichters, nicht vom Produktpreis. Die maximale Förderhöhe darf die tatsächlichen, per Rechnung nachgewiesenen Kosten nicht überschreiten. Bonn-Ausweis-Inhaber*innen sogar bis zu 800 Euro (max. 90 Prozent des Rechnungsbetrags).
Technisch wird der Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS 0001:2019-10 (Öffnet in einem neuen Tab) empfohlen. Bitte beachten Sie, dass der/die Vermieter*in bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) der Installation der Stecker-Solargeräte zustimmen muss und Sie eine sichere Befestigung eigenverantwortlich sicherstellen müssen (Haftung). Im Falle des Denkmalschutzes ist auch für Stecker-Solargeräte eine Denkmalerlaubnis nach § 9 DSchG NRW bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen. Regelungen aus Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen sind einzuhalten.
Da die Marktlage sehr dynamisch ist, ist es zulässig, nach Erhalt des Bewilligungsbescheids noch den Anbieter oder das Modell des Stecker-Solargerätes zu wechseln, falls das im Antrag eingereichte Angebot nicht mehr verfügbar ist. Wichtig ist dabei immer, dass die maximal zulässige Einspeiseleistung des Mikro-Wechselrichters (derzeit 600 Watt) nicht überschritten wird.
Zum Fördermittelabruf müssen Fotos des montierten und in Betrieb genommenen Stecker-Solargeräts sowie die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Zuwendungsempfänger*innen müssen sich bei Antragstellung einverstanden erklären, dass die Stadt Bonn stichprobenartige Vor-Ort-Prüfungen durchführen darf.
Photovoltaik-Intensivförderung: Große Mehrfamilienhäuser, Fassaden, Denkmäler, Nicht-Wohngebäude
Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten (Fördermodul M2) sowie an allen Fassaden (Fördermodul M4) wird mit 300 Euro pro installiertem Kilowatt Peak gefördert, um den dringend notwendigen Zubau anzustoßen. Im geförderten Wohnungsbau gibt es zusätzlich einen Bonus von 200 Euro pro vollem Zweckbindungsjahr (Fördermodul M3). Bei Denkmälern (Fördermodul M5) sowie bei Nicht-Wohngebäuden wie Büros, Gewerbehallen oder kulturellen Einrichtungen (Fördermodul M6) liegt der Zuschuss bei 200 Euro je Kilowatt Peak.
„Macht die Dächer voll“-Förderung
Im Segment der Wohnhäuser bis drei Wohneinheiten wird der Photovoltaik-Zuschuss in Höhe von 100 Euro je installiertem Kilowatt Peak seit 1.1.2023 nur noch dann gewährt, wenn die Antragstellenden die für die solare Nutzung geeigneten Dachflächen voll belegen (Fördermodul M1) – statt die Solarstromanlage nur auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu optimieren.
Eine Dachvollbelegung im Sinne der Förderrichtlinie ist dann erreicht, wenn der Installateur schriftlich bestätigt (Vordruck siehe unten), dass die installierte Photovoltaikanlage zur Maximierung der Solarstromproduktion ausgelegt ist – und zwar auf allen Sattel- und Pultdachflächen mit Süd-/Südwest-/West-/Südost-/Ost-Ausrichtung (100°W-NW über 0°S bis 100° O-NO) sowie auf allen flachen Dächern mit 0-20° Dachneigung (Winkel zwischen dem Dach und der Horizontalen). Ausgenommen sind Flächen, die wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht für Solarenergie genutzt werden dürfen (z.B. Brandschutz), Flächen mit Solarthermie-Kollektoren, sowie ganzjährig völlig verschattete Flächen.
Bonus für kombinierte Dachbegrünung
Wer das Dach unter seiner Photovoltaikanlage mindestens extensiv begrünt, kann einen Bonus von 100 Euro je Kilowatt Peak beantragen (Fördermodul M10). Die Dachbegrünung kühlt Ihr Gebäude und das Quartier und ist damit Teil der Anpassung an den Klimawandel. Die Photovoltaikanlage hat durch die Kühlung einen höheren Wirkungsgrad. Bei der Kombination mit Dachbegrünung ist es Bedingung, dass die Dachbegrünung dauerhaft funktionsgerecht erhalten bleibt, beispielsweise durch eine Aufständerung der Photovoltaik-Module.
Bonus für EEG-Mieterstrommodelle
Mieterstrom-Modelle mit EEG-Mieterstromzuschlag (nach EEG §19, §21 Abs. 3 sowie nach EnWG §42a) werden noch attraktiver durch den städtischen Zuschuss in Höhe von 10 Euro je Kilowatt Peak und je Wohneinheit (Fördermodul M9). Wer zum Beispiel 10 Kilowatt Peak für 10 Wohneinheiten installiert, erhält einen Bonus von 1.000 Euro. Bei 30 Kilowatt Peak und 50 Wohneinheiten wären es bereits 15.000 Euro Bonus.
Dach-Gutachten „PV-ready“
Im Rahmen von Vorplanungen zur Installation einer Solaranlage können Sie eine Förderung beantragen für die Prüfung des Dachs auf Dichtigkeit und / oder statische Belastbarkeit (Fördermodul M7). Dabei geht es um die Begutachtung der Statik der Dachkonstruktion und ggf. des darunterliegenden Gebäudes inklusive des Dachaufbaus, der Darstellung, welche zusätzlichen Dachlasten durch eine Photovoltaikanlage zulässig wären, und ggf. die Beschreibung der notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Dachs für die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Förderbar ist auch die Begutachtung des Zustandes des Daches und die Einschätzung dazu, ob empfohlen wird, eine Photovoltaik-Anlage ohne vorherige Dachsanierung zu installieren. Diese „PV ready“-Dach-Gutachten werden mit 80 Prozent der Kosten bezuschusst (max. 1.000 Euro) – allerdings nur für Bestandsgebäude, deren Bau bzw. letzte Dachsanierung vor dem 31. Dezember 2012 abgeschlossen wurde.
Fokus auf Bestandsgebäude
Da im Neubau die Nutzung der Solarenergie immer mehr zum Standard wird und auch in NRW die Einführung einer Solarpflicht in Aussicht steht, sieht die Stadt Bonn Förderanreize im Neubau als nicht mehr erforderlich an. Die verfügbaren öffentlichen Fördergelder werden daher auf den Gebäudebestand mit Baufertigstellung bis 31. Dezember 2021 fokussiert.
Denkmäler
Falls Sie eine Solaranlage (Photovoltaik, Stecker-Solargerät, Solarkollektor) auf einem Baudenkmal oder in einem Denkmalbereich errichten möchten, müssen Sie spätestens bis zum Fördermittelabruf nach §9 DSchG NRW die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde vorlegen.
Neu: Förderung für Freiflächenanlagen
Ganz neu eingeführt wurde am 1. Januar 2023 ein attraktiver Zuschuss von 200 Euro pro Kilowatt Peak für Photovoltaik-Freiflächenanlagen – darunter fallen zum Beispiel Solarstromanlagen auf Parkplätzen, in der Landwirtschaft oder im privaten Garten (Fördermodul M8). Meist ist dazu allerdings eine Baugenehmigung erforderlich – und dazu möglicherweise die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Wie und wann stelle ich den Förderantrag?
Die Antragstellung erfolgt über das hier verlinkte Online-Formular und kann wahlweise vor oder nach der Beauftragung, dem Kauf bzw. der Installation der Solaranlage erfolgen – jedoch spätestens drei Monate nach Schlussrechnung. Solange kein Bewilligungsbescheid vorliegt, erfolgt die Auftragsvergabe bzw. der Kauf auf eigenes finanzielles Risiko, da der Förderantrag abgelehnt werden kann, wenn die Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind oder das Förderprogramm ausgelaufen ist.
Falls Sie sich nach Erhalt des Bewilligungsbescheids noch für einen anderen Solar-Installateur entscheiden sollten, ist auch dies zulässig. Wenn die tatsächliche Größe der Solaranlage beim Fördermittelabruf kleiner ist als im Bewilligungsbescheid vorgesehen, bekommen Sie entsprechend weniger Geld ausgezahlt – Sie müssen dazu keinen neuen Antrag stellen. Falls Ihre Solaranlage im Rahmen des Installateurs-Wechsels größer wird als zuvor geplant, kann für die zusätzliche Anlagengröße ein zweiter Antrag gestellt werden – nach den dann gültigen Förderkonditionen.
„Macht die Dächer voll“-Förderung Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten (Bestand), wenn das Installationsunternehmen die Dachvollbelegung im Sinne der Maximierung der Solarstromproduktion bestätigt (Vordruck)
100 €/kWp
M2
Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden ab vier Wohneinheiten (Bestand)
300 €/kWp
M3
Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau (Bestand)
300 €/kWp, Bonus 200 € für jedes volle noch verbleibende Zweckbindungsjahr
M4
Photovoltaik an Fassaden (Bestand)
300 €/kWp
M5
Denkmalgerechte Photovoltaik
200 €/kWp
M6
Photovoltaik auf Nicht-Wohngebäuden (z.B. Bürogebäude, Gewerbehallen) im Bestand
200 €/kWp
M7
Dach-Gutachten „PV-ready“ für Dächer, deren Bau bis 31. Dezember 2012 abgeschlossen wurde
80 Prozent bis max. 1.000 €
M8
Photovoltaik auf Parkplätzen und anderen Freiflächen (z.B. Aufständerungen, Solar-Überdachung, Solarzäune, Solarbäume)
200 €/kWp
M9
Bonus für EEG-Mieterstrommodelle nach EEG §19, §21 Abs. 3 und EnWG §42a
+ 10 € pro kWp und pro Wohneinheit Beispiel 1: Bei 10 kWp und 10 Wohneinheiten = 1.000 € Bonus Beispiel 2: Bei 30 kWp und 50 Wohneinheiten = 15.000 € Bonus
M10
Bonus für kombinierte Nutzung von Photovoltaik und mindestens extensiver Dachbegrünung
+ 100 €/kWp
M11
Kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen auf Dächern und an Fassaden Bonus bei PVT-Kombination mit Wärmepumpe
300 €/kWp
+ 1.000 €
M12
Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung (Bestand) auf Dächern und an Fassaden
150 €/m² Absorberfläche
M13
Stecker-Photovoltaik-Geräte („Balkonkraftwerk“) bis max. 0,6 kWp = 600 Wp AC-Nennleistung je Wohneinheit zulässig
a) Für Haus-/Wohnungs-Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte: 500 €/kWp (max. 600 Wp = 0,6 kWp ergibt max. 300 €) b) Für Mieter*innen: 1.000 €/kWp (max. 600 Wp = 0,6 kWp ergibt max. 600 €) c) Bei Vorlage des Bonn-Ausweis: 90 % der Kosten für Module (max. 600 Watt), Kabel, Stecker und Befestigungsmaterial; ergibt max. 800 €