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Bundesstadt Bonn

40-3 Mietordnung für temporäre Vermietungen

Mietordnung für temporäre Vermietungen von schulisch genutzten Liegenschaften/städtischen Schulen und städtischen Sport- und Mehrzweckhallen

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 folgende Mietordnung für die temporäre Vermietung von schulisch genutzten Liegenschaften/städtischen Schulen und städtischen Sport- und Mehrzweckhallen beschlossen: